Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest

Berlin (pressrelations) –

Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest

Nach einer neuen EU-Regelung müssen seit Beginn des Jahres 2013 Rinder in 25 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – nicht mehr systematisch auf die Rinderkrankheit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) getestet werden, sondern nur noch stichprobenartig.

Gemäß EU-Recht könnten die EU-Staaten ab März 2013 gänzlich auf verbindliche BSE-Tests bei gesund geschlachteten Rindern verzichten. Wegen des europaweiten Rückgangs an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren stellt es die EU den Mitgliedstaaten frei, eigene Regelungen zu treffen.

In Deutschland waren zuletzt 2009 zwei BSE-Fälle aufgetreten, in den vergangenen drei Jahren war kein neuer Fall gemeldet worden. Dennoch wird das Bundeslandwirtschaftsministerium aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes an den bestehenden bundesweiten Kontrollen festhalten. „Die Pflicht zu systematischen und verbindlichen Tests bleibt bestehen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. Das Testalter der Rinder wird von 72 auf 96 Monate angehoben. Konkret bedeutet das: In Deutschland muss künftig jedes gesund geschlachtete Rind, das 96 Monate oder älter ist, im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im Schlachthof auf BSE getestet werden.

Diese Regelung wird auf Grundlage einer gemeinsamen Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Institus (FLI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) getroffen. Die Experten hatten sich dafür ausgesprochen, die systematische Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern beizubehalten, um auch weiterhin über eine ausreichende Datenbasis zu verfügen, die es erlaubt, längerfristige Trends zu beobachten. Mit der Anhebung des Testalters auf 96 Monate sehen die Experten sowohl den gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch die Tiergesundheit weiterhin gewährleistet.

Die neuen Regelungen sollen, abhängig vom Verlauf der Beratungen im Bundesrat, nach Möglichkeit noch in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Bis dahin gelten für Deutschland die bisher gültigen Vorschriften: Demnach wird jedes gesund geschlachtete Rind, das 72 Monate oder älter ist, auf BSE getestet. Andere BSE-Schutzmaßnahmen wie das Entfernen von Risikomaterial und Verfütterungsverbote von Tiermehl an Wiederkäuer bleiben unverändert in Kraft.

Hintergrund

Seit 2001 gelten in der EU BSE-Schutzmaßnahmen, darunter die Pflicht, gesund geschlachtete Rinder ab einem bestimmten Alter auf BSE zu testen. Diese Testpflicht wurde aufgrund einer ständigen wissenschaftlichen Neubewertung des BSE-Risikos durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA angepasst und damit Schritt für Schritt gelockert. 2001 mussten noch alle Rinder ab einem Alter von 30 Monaten getestet werden, 2008 wurde das Testalter auf 48 Monate angehoben, 2011 schließlich auf 72 Monate. In Deutschland hat es 2009 den letzten BSE-Fall gegeben.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 03 0 / 1 85 29 – 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 – 42 62

Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de

http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=519176&aktion=jour_pm