Nicht nur der Kauf eines Hauses verursacht Kosten, sondern auch das Herrichten
der Immobilie für das Wohnen. Besonders beim Denkmal entstehen nach dem Kauf
häufig höhere Kosten als beim normalen Bauwerk. Der Hauptgrund: Das
Denkmalamt schaut genau, dass das Denkmal möglichst original erhalten bleibt. Da
dieses Anliegen von öffentlichem Interesse ist, unterstützt der Staat die Erhaltung
von Denkmälern finanziell durch Steuervergünstigungen. Das heißt, Investitionen in
Denkmäler vermindern sich durch Abschreibung der Kosten von der Steuer.
Abgeschrieben, also abgezogen von zu versteuernden Einnahmen, werden die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Denkmals. Das passiert über mehrere
Jahre hinweg verteilt. Das Kürzel für diesen Vorgang ist AfA, was „Abschreibung für
Abnutzung“ heißt, im speziellen Fall des Denkmals eben „Denkmal-AfA“. Steuerlich
begünstigt ist das Bauwerk, nicht das Grundstück. Ausgaben, die für den Ausbau
und das Herrichten eines Denkmals anfallen, können abgesetzt werden.
Für Kapitalanleger und natürlich auch für Eigennutzer ist dies häufig ein Argument
für das Denkmal. Nicht nur, dass es sich darin schön wohnen lässt, die
Abschreibungen senken die Investitionskosten oft so stark, dass das Denkmal eine
günstigere Alternative zu anderen Alt- und Neubauten darstellt.
Dabei sind die Richtlinien für denkmalgeschützte Immobilien von Region zu Region
und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zwar ist der Denkmalschutz
und die Denkmalpflege im Sinne aller Bürger im Staat, die Interessen aber regional
unterschiedlich. In Deutschland sind die Denkmalschutzgesetze auf Landesebene
geregelt. Dementsprechend gibt es 16 Denkmalschutzgesetze in Deutschland.
Die Konsequenz, mit der die zuständigen Denkmalämter die Auflagen durchsetzen,
reicht von relativ milde bis ziemlich streng. In Großstädten, wie Berlin
beispielsweise, werden unterschiedliche Denkmäler und ensemblegeschützte
Bereiche unterschiedlich betreut. In Stadtteilen, wo viel Bedarf an Wohnraum
besteht, drückt das Denkmalamt beim Ausbau eines Daches für Wohnungen schon
einmal ein Auge zu. Dann kann der Bauherr hier das Dach öffnen und Fenster
einbauen, die im ursprünglichen Denkmal nicht vorhanden waren. Es ist
unumgänglich vor Beginn des Bauvorhabens mit dem zuständigen Bearbeiter im
Denkmalamt zu sprechen und abzuklären, was verlangt wird und worauf verzichtet
werden kann. Mitunter ist hier auch Geduld angesagt. Was heute noch abgelehnt
wird, könnte im nächsten Jahr schon grünes Licht bekommen.
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