Denkmalschutz-Immobilien kaufen – Klassiker mit Steuervorteil

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Denkmalschutz-Immobilien kaufen - Klassiker mit Steuervorteil

Denkmalgeschützte Wohn-Altbauten sind nicht nur ein schöner Anblick, sondern für Anleger immer noch eines der beliebtesten Investitionsziele. Zusätzlich zur oft lukrativen Rendite durch die Mieten locken steuerliche Begünstigungen, mit denen der Staat potentielle Käufer zum Erhalt historischer Bausubstanz animieren will. Ein beachtlicher Anteil des Kaufpreises lässt sich durch Steuererstattungen refinanzieren. Allerdings sind bereits vor dem Erwerb diverse Sachverhalte zu beachten, wie sich unter http://www.immobilienfinanzierung.net/immobilien/immobilientypen/immobilien-mit-denkmalschutz/ detailliert nachlesen lässt.

Erhebliche Steuerersparnis

Der Steuervorteil einer denkmalgeschützten Immobilie basiert auf der Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Anleger können auf Grundlage dieser staatlichen Förderung die Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen acht Jahre lang mit jeweils 9 Prozent sowie weitere vier Jahre mit jeweils 7 Prozent steuerlich absetzen (§ 7i EStG). Bei einem Sanierungskostenanteil von 70 Prozent und einem Gesamtkaufpreis von 250.000 Euro kann somit über den kompletten Zeitraum eine Summe von 175.000 Euro abgeschrieben werden. Für Selbstnutzer gilt die Regelung, dass Sanierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils 9 Prozent vom zu versteuernden Einkommen absetzbar sind. Hinzu kommt eine lineare Abschreibung für die Anschaffungskosten des Gebäudes – jedoch ohne Grundstück.

Wichtig: Lage und Mieten vorab kalkulieren

So sehr sich potentielle Investoren auch über steuerliche Vergünstigungen oder den vergleichsweise niedrigen Kaufpreis freuen dürfen, sollten sie sich vorab genau über das Objekt und evtl. damit verbundene bauliche und örtliche Gegebenheiten informieren. Denkmalgeschützte Immobilien dürfen z. B. nicht ohne Genehmigung des Bauamts modernisiert bzw. umgebaut werden – besonders bei Änderungen im Rahmen heutiger Energiestandards (u.a. beim Wärmeschutz) ein zu beachtender Aufwand. Kurzum: Nicht die kleinste Veränderung ohne Antrag. Darüber hinaus empfiehlt sich, die kalkulierten Mieten mit der Lage der Immobilie in Relation zu setzen. Wer mit unrealistischen Mietpreisen und Renditen spekuliert, erhält irgendwann die Rechnung serviert. Entsprechend gehören jene äußeren Umstände bereits in die Kalkulation des Gesamtkaufpreises.

Mehr Informationen zum Kauf und der Finanzierung von denkmalgeschützten Immobilien finden sich unter http://www.immobilienfinanzierung.net/immobilien/immobilien-kaufen/baudenkmal/
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