Das Jahr der Pflege unbefriedigend verstrichen

Das Jahr der Pflege unbefriedigend verstrichen

(ddp direct)Das vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler als Jahr der Pflege ausgerufene 2011 ist wenig befriedigend verstrichen: Röslers Nachfolger Daniel Bahr (FDP) konnte mit dem lange verschobenen und im Januar 2012 präsentierten Referentenentwurf die Erwartungen nicht erfüllen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gerade im Hinblick auf pflegende Angehörige, die berufstätig sind, können die Neuregelungen wenig überzeugen. Zwar wurde im Oktober 2011 das Gesetz zur Pflegezeit verabschiedet, das mit Wirkung vom 1. Januar 2012 Erleichterungen für im Beruf stehende pflegende Angehörige bringen sollte. Diese können mit Beginn des neuen Jahres leichter eine Auszeit vom Beruf nehmen: Bis zu zwei Jahre Pflegezeit sieht die Neuregelung vor. Bisher war eine maximale Pflegezeit von bis zu sechs Monaten möglich sowie eine bis zu zehn Tage lange unbezahlte Freistellung bei Eintritt eines Pflegefalles, die zur Organisation der Pflege dienen sollen. Doch weiterhin besteht weder für die sechs Monate noch für die zwei Jahre Pflegezeit ein Rechtsanspruch.

Arbeitnehmer können diese demnach nur in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist und keine betrieblichen Gründe geltend macht, die gegen die weiterhin unbezahlte Pflegezeit spricht. Zudem tragen die pflegenden Angehörigen bei den 24 Monaten das finanzielle Risiko: Sie können nach Vereinbarung ihre Arbeitszeit zwar auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren und erhalten zum Beispiel für die gesamte Pflegezeit 75 Prozent ihres bisherigen Bruttoeinkommens. Treten sie jedoch wieder in die Vollzeitbeschäftigung ein, erhalten sie für einen Zeitraum von erneut zwei Jahren ebenfalls 75 Prozent des Einkommens, bis der gewährte Zuschuss zurückgezahlt worden ist.

Zwangsversicherung gegen Arbeitslosigkeit

Um das Ausfallrisiko zu minimieren sind die pflegenden Angehörigen verpflichtet eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit abzuschließen. Jene, die von der sechsmonatigen Pflegezeit Gebrauch machen möchten, sind noch stärker von ihrem Arbeitgeber abhängig: Diese Möglichkeit steht nur Arbeitnehmern offen, deren Arbeitgeber mindestens 15 Beschäftigte in seinem Unternehmen verzeichnen kann. Zum Verständnis: Über 17 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland sind in sogenannten Kleinstunternehmen beschäftigt, die lediglich bis zu neun Mitarbeiter haben. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist somit auch weiterhin kaum gewährleistet, eine Erleichterung für die Leistung einer 24 Stunden Betreuung durch berufstätige Angehörige kaum zu erwarten.

Der im Januar 2012 vorgestellte Referentenentwurf zur neuen Ausrichtung der Pflegeversicherung sieht zudem eine Beitragserhöhung ab 2013 von 0,1 Prozent vor. Mit den Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro soll die Anhebung des Pflegegeldes sowie der Pflegesachleistungen erfolgen: So beträgt das neue Pflegegeld in den Stufen I und II monatlich 305 beziehungsweise 525 Euro. Für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstleisters liegen die Beträge in Pflegestufe II bei etwa 865 Euro und in Pflegestufe III bei bis zu 1450 Euro, was einer Erhöhung von 215 beziehungsweise 150 Euro entspricht. Die Betreuung zuhause als Alternative zum Pflegeheim bleibt demnach auch weiterhin schwierig: Eine 24 Stunden Pflege ist für Angehörige kaum ohne Hilfe wie zum Beispiel einer polnischen Pflegerin, zu bewerkstelligen, weder finanziell noch psychisch und physisch.

Schon jetzt werden etwa 1,7 Millionen von 2,4 Millionen Pflegebedürftigen, die durch die Pflegeversicherung unterstützt werden, von Angehörigen zuhause gepflegt. Am bereits seit Jahren bemängelten Fachkräftemangel in der Pflege ändert auch der neue Reformentwurf nichts, Verbesserungen für Pflegekräfte sind kaum vorhanden, sodass die Belastung pflegender Angehöriger noch weiter zunehmen wird.

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Neben der Organisation von Branchentreffen aller Art und organisierten Betreuertreffen ist vor allem das ständige Engagement für Transparenz, Professionalität und Einhaltung der hohen Qualitätsstandards die tägliche Arbeit des Bundesverbands.

Die Gründungsversammlung fand am 3.12.2007 statt. Das Amtsgericht Marburg hat den BHSB im Vereinsregister unter der Nummer VR 4723 eingetragen. Das Finanzamt Gießen hat die Gemeinnützigkeit unter der Str.Nr. 02022400246 festgestellt.

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Werner Tigges
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