Nennen Sie die Merkmale der Personengesellschaften!
Neben den Gesellschaftsformen wie GmbH oder AG existieren in der bundesdeutschen Unternehmenslandschaft auch andere Unternehmensformen. Die Personengesellschaften spielen eine nicht unwesentliche Rolle in der Wirtschaft. So wird dieser Gesellschaftstypus auch gerne in Prüfungen thematisiert, indem etwa nach den Merkmalen der Personengesellschaft gefragt wird. In seinem kostenlosen Schulungsvideo geht Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert auf die Merkmale ein, grenzt diese gegenüber den Kapitalgesellschaften ab und leitet daraus eine Grundformel ab.
Wenn in der Prüfung gefordert wird, die Merkmale der Personengesellschaften zu benennen, sind hier insbesondere zwei Merkmale zu berücksichtigen:
-Das entscheidende Merkmal von Personengesellschaften ist zunächst einmal die persönliche Haftung der Gesellschafter. Diese persönliche Haftung der Gesellschafter kann zwar eingeschränkt werden. Es ist aber trotzdem ein entscheidendes Element gegenüber der Kapitalgesellschaft. Denn sozusagen im Hintergrund steht ja immer, dass die Personengesellschaft einen Kontrast bildet zur Kapitalgesellschaft. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist am ausgeprägtesten bei der OHG. In gewisser Weise ist die persönliche Haftung einschränkbar bei der KG: Wenn der Kommanditist seinen Kommanditisten-Anteil einzahlt in die Gesellschaft, dann kann er seine persönliche Haftung ausschließen.
-Ein weiteres Element betrifft die geringere Informationspreisgabe. Eine Personengesellschaft muss grundsätzlich weniger Informationen von sich preisgeben als eine Kapitalgesellschaft. Dies steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der persönlichen Haftung. Bei der Kapitalgesellschaft lautet der Deal mit dem Gesetzgeber sinngemäß wie folgt: „Okay, ich als Gesetzgeber bin damit einverstanden, wenn du die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt bei der Kapitalgesellschaft. Aber dafür möchte ich bitte, dass alle, die mit ihr zu tun haben, relativ genau wissen, was bei dir los ist.“ Und bei der Personengesellschaft ist die persönliche Haftung der Gesellschafter gegeben, von daher muss man auch sehr viel weniger Informationen preisgeben. Die Gesellschaft muss im Prinzip gar nichts veröffentlichen, außer es handelt sich um eine besonders große Personengesellschaft. In diesem Fall gibt es noch das Publizitätsgesetz beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte. Dazu muss die Personengesellschaft aber schon sehr, sehr groß sein. Es ist deshalb eher ungewöhnlich, denn eine Personengesellschaft ist ja eigentlich eher ein Zusammenschluss von weniger Menschen. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, Konstrukte mit verschiedenen Kommanditisten-Anteilen, aber grundsätzlich gilt: Mit wie vielen Menschen kann man vertrauensvoll zusammenarbeiten auf Augenhöhe, mit wie vielen Menschen möchte man OHG gründen, sich letztlich zu einer Schicksalsgemeinschaft verbünden, bei der man mit Haut und Haaren für den anderen haftet. Diese Zahl der Menschen ist sehr eingeschränkt.
Personen stehen im Vordergrund und prägen das Unternehmen
Daraus kann nun folgende Grundformel für eine Personengesellschaft abgeleitet werden: Die Personen stehen im Vordergrund und prägen das Unternehmen. Das ist das entscheidende Merkmal der Personengesellschaft, die immer im Kontrast hier zur Kapitalgesellschaft zu sehen ist. Da ist es nämlich genau umgekehrt, da steht das Kapital im Vordergrund. Wer da jetzt grade einmal Aktionär ist, kann sich innerhalb weniger Minuten ändern. Wenn die Anteile an der Börse gehandelt werden, dann kann man diese Anteile ganz schnell wieder verkaufen, kann sich aus diesem Gesellschaftsverhältnis lösen, hat im Prinzip auch keine tiefen Bindungen zu dieser Gesellschaft als Aktionär. Dann verkauft man das eben wieder, das kann man innerhalb weniger Sekunden online durchführen, während die Personen sich nun doch wirklich auch innerlich, emotional mit dem Unternehmen stärker verbinden. Irgendwann schaut man dort zurück und sagt: „Das habe ich aufgebaut…“.
Das komplette, kostenlose Video “ Nennen Sie die Merkmale der Personengesellschaften!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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