ARAG Experten informieren über die richtige Absicherung in stürmischen Zeiten
In der kommenden Nacht könnte Hurrikan Kirk auch in Teilen Deutschlands für unruhiges Wetter sorgen und Sturmschäden an Gebäuden und Fahrzeugen verursachen. Sein Sturmfeld erfasst dabei laut Angaben des Deutschen Wetterdienstes den Süden und die Mitte Deutschlands. Die ARAG Experten erläutern, wie man Sturmschäden vorbeugt und welche Schäden versichert sind.
Was ist zu erwarten?
Ein echter Hurrikan, wie er vor Tagen noch über dem Atlantik gewirbelt hat, ist laut ARAG Experten in Deutschland glücklicher Weise nicht zu erwarten. Denn Ex-Kirk geht die Puste aus. Was bleibt, ist unter Umständen ein außertropisches Tief. Aber auch das kann für kräftige Schauer und Gewitter mit teilweise starken Niederschlägen sorgen. Zudem sind stürmische Böen und in höheren Lagen sogar orkanartige Böen möglich.
Wie kann man sich auf einen Sturm vorbereiten?
Um sich effektiv vor Sturmschäden zu schützen, raten die ARAG Experten Hauseigentümern zu einigen präventiven Maßnahmen. Zunächst sollte das Grundstück regelmäßig auf lose Gegenstände überprüft werden. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Blumentöpfe oder Spielgeräte. Diese Gegenstände könnten durch starke Böen nicht nur kaputt gehen, sondern auch Schäden anrichten, indem sie umherwirbeln. Autos, die unter Bäumen geparkt werden, könnten durch herunterfallende Äste oder gar umknickende Bäume beschädigt werden und sollten daher umgeparkt werden. Auch für Gebäude können Bäume gefährlich werden. Stehen sie in der Nähe eines Hauses, sollten sie regelmäßig auf ihre Stabilität hin kontrolliert werden. Kranke oder morsche Bäume und Äste sollten von einem Fachmann entfernt werden. Auch das Dach sollte in festen Intervallen vom Profi gecheckt werden, damit bei einem Sturm keine losen Dachziegel herunterwehen können.
Sturmschäden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung haben sollte. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.
Ist eine Hausratversicherung bei einem Sturm sinnvoll?
Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt die Hausratversicherung auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Warum ist eine Elementarschadenversicherung wichtig?
Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Unwetter vollläuft, der hat mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein schlechte Karten. Hier hilft nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Sie zahlt etwa für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann beispielsweise trockengelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf – auch, wenn Vermietern Mietverluste entstehen. Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn sogenannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.
Welche Kaskoversicherungen sind bei einem Sturm sinnvoll?
Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens – abzgl. einer etwaigen Selbstbeteiligung. Die Teilkasko kommt laut Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf! Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z. B. ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.
Wie sind Schäden durch Bäume abgesichert?
Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe seiner Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mit Hilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum vom Boden aus nicht vollständig begutachtet werden kann; in diesem Fall kann der Einsatz eines Hubwagens erforderlich sein (OLG Brandenburg, AZ.: 2 U 58/99).
Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist ursächlich auf den Sturm zurückzuführen. In einem konkreten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan mit über acht Windstärken auf das Nachbarhaus gefallen. Die Haftpflichtversicherung des Eigentümers des Baumes zahlte zwar sofort. Doch als der geschädigte Nachbar seine Gebäudeversicherung mit der Bitte informierte, die notwendigen Reparaturkosten zu übernehmen, weigerte sich der Versicherer zunächst. Ein Sachverständiger stellte jedoch fest, dass eindeutig der Sturm die Ursache für das Umstürzen des Baumes war. Also musste die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 191/15).
In welcher Frist muss ich Schäden der Versicherung melden?
Schäden müssen der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
Weitere interessante Informationen unter:
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