In Deutschland hat der Arbeitsschutz ein hohes Niveau, trotzdem kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen: Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich im Jahr 2010 hierzulande fast eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle. Unternehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern stehen in diesem Jahr seit dem Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten stärker in der Pflicht als bisher. Denn die Eigenverantwortung der Unternehmer steigt: Die neue Grundlage für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht aus der allgemeinen Grundbetreuung sowie einer betriebsspezifischen Komponente. Diese betriebsspezifische Betreuung ermittelt der Unternehmer eigenverantwortlich. Vorteil: Er kann die Betreuung passgenau auf die Besonderheiten des Betriebs, die Risiken und Gefahrenpotenziale der Arbeitsabläufe und den Bedarf der dort arbeitenden Menschen zuschneiden. Das erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit von Unternehmer, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Werner Lüth, Sicherheitsingenieur bei TÜV Rheinland: „Um den veränderten Ansprüchen gerecht zu werden, kann eine einmalige Unterstützung sinnvoll sein. Mit dem Angebot einer Compliance Analyse wendet sich TÜV Rheinland sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen als auch an große Unternehmen. Unsere Fachleute unterstützen bei der gesetzeskonformen Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben.“ Ziel sei eine Risikominimierung und eine Effizienzsteigerung. Denn eine Compliance Analyse der betrieblichen Sicherheit durch TÜV Rheinland zeige beispielsweise, welche Leistungen zur betriebsspezifischen Betreuung sinnvoll und notwendig sind.
Entwicklungspotenziale aufdecken
Wie werden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wahrgenommen und Maßnahmen umgesetzt? Diese Frage steht im Mittelpunkt der eingehenden Compliance Analyse durch TÜV Rheinland. Hierzu sichten die Experten Dokumente zur Arbeitssicherheit, führen Gespräche mit dem Unternehmer und Mitarbeitern und besichtigen bei einer Betriebsbegehung die verschiedenen Unternehmensbereiche. So entsteht eine umfassende Momentaufnahme, die alle Aspekte der betrieblichen Sicherheit erfasst. Daraus leiten die unabhängigen Experten Handlungsbedarf im Hinblick auf die betriebliche
Sicherheit und den Gesundheitsschutz ab und helfen, Risikopotenziale zu gewichten. Zudem zeigt das Ergebnis, wo noch Optimierungsbedarf besteht.
„Für Mitarbeiter bedeutet diese genaue Analyse durch TÜV Rheinland, dass Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken im betrieblichen Umfeld zielgerichtet erkannt und minimiert werden. Die Betreuung durch den Betriebsarzt sowie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind durch den erweiterten Gestaltungsspielraum der Unternehmer ebenso wie die Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit noch passgenauer auf den Bedarf der Arbeitnehmer im Betrieb zugeschnitten. Auch die Unternehmer profitieren: Ihnen hilft das Angebot, ihrer erweiterten Verantwortung nachzukommen und für sich selbst Rechtssicherheit zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall könnte ein Unternehmer bei einem Arbeitsunfall haftbar gemacht werden, wenn Versäumnisse im Hinblick auf die Arbeitssicherheit vorliegen“, resümiert Lüth. Auch sei damit zu rechnen, dass die Unfallversicherungsträger in den Unternehmen unangemeldete Kontrollen durchführen.
DGUV Vorschrift 2 – Was steckt genau dahinter?
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ dient der Unfallverhütung und gilt für alle Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern, also für fast die gesamte Wirtschaft und die meisten öffentlichen Arbeitgeber. Wesentliche Neuerung ist die Unterteilung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Betreuungsanteil. Die Grundbetreuung richtet sich nach den Basisleistungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zur Bestimmung der Betreuungszeit werden alle Betriebe in Betreuungsgruppen je nach Betriebsart (Wirtschaftszweig) einsortiert, nach denen sich der Betreuungsumfang pro Mitarbeiter und Jahr errechnet. Dabei kann diese Zeit mit einem Mindestumfang von 20 Prozent einer Fachrichtung bedarfs- und aufgabengerecht zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aufgeteilt werden.
Die betriebsspezifische Betreuung wird vom Unternehmer an Hand der individuellen Erfordernisse und der Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb festgelegt. Das Ergebnis ist ein gemeinsamer Aufgabenkatalog für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei fallen auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen in den Bereich der betriebsspezifischen Betreuung.
Ziel der DGUV Vorschrift 2 ist es, gleichartige Betriebe auch gleich zu behandeln und einheitliche Grundlagen für gewerbliche Betriebe und Betriebe der öffentlichen Hand zu schaffen. Darüber hinaus wird die Verantwortung des Unternehmers im Arbeits- und Gesundheitsschutz gestärkt sowie die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gefördert.
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