BWF Stiftung: Gerichte sehen Vermittler in der Haftung
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Anleger der BWF Stiftung haben Chancen, sich ihr Geld zurückzuholen. Verschiedene Gerichte sehen die Vermittler der Goldanlage in der Haftung. Ein Urteil des LG Verden ist bereits rechtskräftig.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gold übt von jeher eine große Anziehungskraft auf Menschen aus. Darüber hinaus genießt es gerade in Krisenzeiten den Ruf, eine sichere Geldanlage zu sein. Das machten sich wohl auch die Anlagevermittler und Berater der BWF-Stiftung zu Nutze. Sie vermittelten die verschiedenen Produkte wie „Gold Plus“ oder „Gold Standard“ an die Anleger. Der Haken: Der größte Teil des Goldes ist nicht echt.
Die Anleger müssen aber nicht auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Die Quote im Insolvenzverfahren über den Trägerverein der BWF-Stiftung, den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT), wird wohl nicht allzu hoch sein. Dafür steigen aber die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Zur Geltendmachung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Grundsätzlich können Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung aber auch gegen die Vermittler bzw. Berater geltend gemacht werden. Nach einem Bericht der F.A.Z. sehen verschiedene Gerichte die Vermittler inzwischen in der Haftung. Denn sie dachten offenbar eher an ihre Provisionen als an eine anlegergerechte Beratung. So wurden die Produkte der BWF-Stiftung offenbar auch als geeignete Anlage zur Altersvorsorge beworben und hohe Renditen in Aussicht ausgestellt. Nicht zuletzt dadurch, dass das Gold zu einem festen Kurs wieder zurückgekauft werden sollte. Dass dieser Traum wie eine Seifenblase zerplatzte, ist bekannt. Allerdings hätten die Vermittler und Berater die Anleger auch über die Risiken der Anlagen in Gold aufklären müssen. Außerdem sind sie verpflichtet, die Plausibilität des Geschäftsmodells zu prüfen. Dass da etwas nicht stimmen konnte, hätte ihnen nach Auffassung diverser Gerichte auffallen müssen. In noch nicht rechtskräftigen Urteilen sahen sie die Vermittler daher in der Schadensersatzpflicht. Rechtskräftig ist bereits ein Urteil des LG Verden. In dem Fall hatte ein Versicherungsmakler einem Ehepaar die Produkte der BWF-Stiftung empfohlen und muss dem Ehepaar nun Schadensersatz zahlen.
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