Görlitz, 07. April 2011 (as) – Die Erstellung eines Businessplans ist eine Philosophie für sich. Ob minimalistisch oder umfassend, modern designed oder pragmatisch gestaltet, ob individuell oder nach Vorlage erstellt – die Möglichkeiten, sein Unternehmenskonzept schwarz auf weiß zu verewigen, sind scheinbar unbegrenzt. Und doch gibt es feste Größen, die in jeden Businessplan gehören.
Die Rentabilitätsvorschau, auch Ertragsvorschau genannt, ist das Herzstück der Betriebsfinanzplanung. In ihr werden die zu erwartenden Kosten dem zu erwartenden Umsatz entgegengestellt – das Ergebnis liefert die entscheidende Auskunft darüber, ob und wie erfolgsversprechend das geplante Unternehmen sein wird. Abgesehen von einem Überblick über das Kosten-Ertrag-Verhältnis gibt die Rentabilitätsrechnung dem Experten Auskunft darüber, wie realistisch ein Gründer seine finanzielle Zukunft einzuschätzen weiß.
Oft ist das Rentabilitätskapitel eines Businessplans das erste, das der fachkundige Leser aufschlägt, deshalb sollte darauf geachtet werden, dass sie sämtlichen Forderungen gerecht wird. Ein Fehler, der häufig gemacht wird und vermieden werden sollte: Den zu erwartenden Gewinn zu großzügig gestalten – das trägt nur zu überzogenen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei! Diese Methode ist für Steuerberater interessant, weil sich ihre Honorarforderungen an den Gewinnerwartungen orientieren. Für angehende Unternehmer bedeutet sie nur zusätzliche Kosten und unter dem Blick des Experten eine fehlerhafte Selbsteinschätzung.
Die zu berücksichtigende Zeitspanne für eine Rentabilitätsvorschau beträgt in der Regel drei Jahre ab Gründungszeitpunkt. Das ist üblich und sinnvoll, denn große Kostenfaktoren werden oft erst nach einer gewissen Zeit relevant – insbesondere die Tilgung zinsgünstiger Finanzierungen aus Förderprogrammen sind hier mit einzuberechnen. Außerdem zeigt sich innerhalb der ersten drei Jahre, ob sich ein Unternehmen am Markt etablieren kann. Eine realistische und präzise Berechnung sieht hier nicht nur gut aus, sondern sichert den finanziellen Start eines Unternehmens ab!
Die Gewinnberechnung wird meist Ergebnisorientiert angelegt. Trotzdem, und genau deshalb, sollten die Zahlen realisierbar sein. Der Gewinn orientiert sich am Unternehmerlohn, den sozialen Aufwendungen, der Einkommenssteuer, den Tilgungsleistungen sowie den betrieblichen Kosten. Diese werden üblicherweise in drei Schritten kalkuliert. Der erste Abschnitt enthält hierbei die Hauptkosten (Miete, Personal, Fremdkapitalzinsen, Unternehmensführung und Werbung). Branchendaten und Durchschnittswerte können hier eine große Hilfestellung sein (bei den regionalen IHK“s erhältlich). Im zweiten Abschnitt werden die weiteren Kostenarten ermittelt, hierzu gehören hauptsächlich Versicherungsausgaben, Gebühren und Kfz-Posten. Der dritte Teil der Gewinnberechnung beschäftigt sich mit Posten, die sich nicht aus Zahlungsvorgängen ergeben, sondern veranschlagt werden. Dies sind z.B. Miete, Unternehmerlohn und Abschreibungen.
Der Rohertrag ergibt sich aus der Verrechnung von Gewinn und Kosten. Für Dienstleister, die keinen Wareneinsatz mit berechnen müssen, ergibt sich daraus schon der erforderliche Planumsatz. Für Handelsunternehmer ist noch zusätzlich die individuelle Handelsspanne mit zu verrechnen. Der Prozentsatz ist hier neben der Branche auch von äußeren Faktoren wie Netzwerken, Rabattaktionen oder Sonderverkäufen zur Lagerbestandsreduktion abhängig.
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