BUSCHMANN: Herzkammer des Verfassungsstaates wird 60 (28.09.2011)
BERLIN. Zum 60-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtes erklärt der Experte für Verfassungsrecht der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:
Vor genau 60 Jahren wurde das Bundesverfassungsgericht offiziell eröffnet. Seitdem wacht das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung in Karlsruhe über die Einhaltung des Grundgesetzes. Damit ist es nicht nur formal das ranghöchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. In vielen seiner Entscheidungen hat es ganz konkret die Ausübung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gesetzgebung maßgeblich mitbestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht setzt der unbeständigen Mehrheitsmeinung den, wie der große liberale Denker Alexis de Tocqueville formuliert hatte, „Juristengeist“ entgegen. Es begrenzt politische Macht durch die Autorität des Rechts. Das Gericht hat auf diese Weise durch zahllose Entscheidungen dazu beigetragen, dass Deutschland auf dem Kurs der Berechenbarkeit und der politischen Mitte bleibt. Dafür gebührt dem Gericht unser aller Dank.
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