Bundesrechnungshof attestiert Krankenkassen bei Mutter-Vater-Kind-Kuren Anschein von Willkuer

Berlin (pressrelations) –

Bundesrechnungshof attestiert Krankenkassen bei Mutter-Vater-Kind-Kuren Anschein von Willkuer

Anlaesslich des am 7. Juni 2011 dem Haushaltsausschuss uebermittelten Berichts des Bundesrechnungshofs zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren erklaeren die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin und Obfrau im Rechnungspruefungsausschuss Bettina Hagedorn und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Der Bericht des Bundesrechnungshofes belegt detailliert, dass der seit 2007 mit der Gesundheitsreform gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu Lasten der anspruchsberechtigten Familien von den Gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren „nicht in einem ordnungsgemaessen Verwaltungshandeln“ umgesetzt wird. Viele dokumentierte Fallbeispiele belegen, dass der „Anschein von Willkuer“ bestehen muss. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine gesetzliche Klarstellung zu Gunsten der betroffenen Eltern und Kinder.

Trotz der skandaloesen, restriktiven und intransparenten Bewilligungspraxis zu Lasten von Muettern, Vaetern und Kindern will das Bundesgesundheitsministerium im Chor mit den Verbandsvertretern der Krankenkassen jedoch nur marginal nachbessern. Aussagen der Krankenkassenvertreter in den Medien, dass es „fuer die Politik weder die Notwendigkeit noch die Moeglichkeit gaebe, regulierend einzugreifen“ sind nachweislich falsch, da der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zu einer ausdruecklich entgegenstehenden Bewertung kommt.

Es war 2007 eine Initiative des Parlaments, den Rechtsanspruch der Familien mit der Gesundheitsreform gesetzlich zu verankern.

Die Bewilligungspraxis der Krankenkassen missachtet diesen seit Jahren. Daher ist die vom Bundesrechnungshof empfohlene gesetzliche Klarstellung zwingend noetig. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafuer einsetzen.

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