Bundesrat will nachhaltige Integration honorieren
Die Länder möchten das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer reformieren und damit einen Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen leisten.
Ein heute beschossener Gesetzentwurf sieht daher unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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