Bundesrat stoppt neue Regelungen für Lebensmittelkontrolleure

Berlin (pressrelations) –

Bundesrat stoppt neue Regelungen für Lebensmittelkontrolleure

Die Länder haben der beabsichtigten Reform der Qualifikationen für Lebensmittelkontrolleure in ihrer heutigen Plenarsitzung die erforderliche Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung kann damit die geplante Verordnung nicht in Kraft setzen. Die Länder kritisieren in ihrer Begründung, dass die bisher bewährte Differenzierung zwischen wissenschaftlich und fachlich ausgebildetem Kontrollpersonal entfallen soll. Die einheitliche Regelung aller Berufsgruppen, die Kontrollaufgaben in der Lebensmittelüberwachung wahrnehmen, sei nicht sachgerecht und verursache zusätzliche Kosten in nicht absehbarer Höhe. Zudem bestehe zurzeit auch kein zwingender Grund für eine Novellierung, so der Bundesrat.

Mit der neuen Verordnung wollte die Bundesregierung die Befähigungsanforderungen für Lebensmittelkontrolleure bundesweit harmonisieren. Die derzeit geltende Lebensmittelkontrolleur-Verordnung, die noch aus dem Jahr 2001 stammt, würde den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die neue Rechtsvorschrift sollte unter anderem das Berufsbild für wissenschaftlich ausgebildetes Personal öffnen.
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung – LKonV)

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