Bundesinnenminister begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Visum-Verordnung
Das Europäische Parlament hat heute nach mehrjährigen Verhandlungen Änderungen der Verordnung über die Bestimmung der visumpflichtigen und visumfreien Drittstaaten zugestimmt. Eines der Kernelemente der Neuerungen ist die sog. Aussetzungsklausel. Danach wird es zukünftig möglich sein, bei einem massiven Missbrauch eine bereits eingeführte Visumfreiheit wieder rückgängig zu machen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich, der im vergangenen Jahr einen entsprechenden Beschluss der EU-Innenminister durchgesetzt hatte, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments ausdrücklich:
„Visumfreiheit ist ein Ausdruck guter Beziehungen von Drittstaaten zur Europäischen Union. Davon profitieren die Bürger beider Seiten. Aber es kann und darf nicht sein, dass die Gewährung von Visumfreiheit dazu führt, dass massenweise unbegründete Asylanträge in Deutschland – oder auch anderen EU-Staaten wie z.B. Belgien, Frankreich, Luxemburg oder Schweden – gestellt werden.
Als ultima ratio ist die Möglichkeit einer zeitlich beschränkten Wiedereinführung der Visumpflicht ein wichtiges Instrument. Es geht auch um ein notwendiges politisches Signal der EU an die Regierungen der westlichen Balkanstaaten, einem Missbrauch der Visumfreiheit entschlossen entgegenzutreten“.
Auslöser für die Regelung war die Entwicklung der Asylanträge von Staatsangehörigen aus den Staaten des Westbalkans nach Einführung der Visumfreiheit: Seit Ende 2009 sind alle Staatsangehörigen Serbiens, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die einen biometrischen Reisepass besitzen, bei Reisen in die EU-Mitgliedstaaten von der Visumpflicht befreit.
In der Folge ist es zu einem sprunghaften Anstieg von Asylantragstellern insbesondere aus Serbien und Mazedonien gekommen. Aus Serbien kamen im Jahr 2009 lediglich unter 900 Asylantragsteller. 2012 waren es dann fast 13.000. Nahezu alle Asylanträge waren unbegründet.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich hatte sich vor diesem Hintergrund immer wieder nachdrücklich für die Einführung einer Aussetzungsklausel stark gemacht.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=544407&aktion=jour_pm