Bund gegen Missbrauch der Tiere appelliert an Verbraucher zu Ostern nur tierschutzgerechte und „verfassungskonforme“ Eier zu kaufen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvF 1/07) ist die derzeit geltende gesetzliche Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen verfassungswidrig. Eine Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hätte bis zum 31. März 2011 erfolgen müssen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.
Bund gegen Missbrauch der Tiere appelliert an Verbraucher zu Ostern nur tierschutzgerechte und "verfassungskonforme" Eier zu kaufen

„Die Kleingruppenhaltung ist eine tierquälerische und verfassungswidrige Käfighaltung“, sagt Petra Zipp, stellv. Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt). „Gegenüber dem konventionellen Käfig, der seit 2010 verboten ist, bietet der Kleingruppenkäfig den Hennen gerade einmal die Fläche eines Bierdeckels mehr Platz. Das Ausleben natürlicher Verhaltensweisen wie Scharren oder Picken und die geschützte Eiablage sind in diesem tierschutzwidrigen Haltungssystem aufgrund des viel zu geringen Platzangebotes nicht möglich.“

Anlässlich des bevorstehenden Osterfestes appelliert der bmt daher an die Verbraucherinnen und Verbraucher, keine Eier aus der tierquälerischen und verfassungswidrigen Kleingruppenhaltung, die im Handel mit der Ziffer „3“ gekennzeichnet sind, zu kaufen. Ebenso bitten die Tierschützer vom Kauf gekochter und vorgefärbter Eier abzusehen, da diese nicht der europaweit geltenden Kennzeichnungspflicht unterliegen und sich unter der bunten Schale fast immer Käfig-Eier verbergen.

„Zeigen Sie der Agrarlobby, dass Ihnen das Leid der Legehennen in der Kleingruppenhaltung nicht gleichgültig ist und kaufen Sie bitte ausschließlich Eier aus tiergerechten und „verfassungskonformen“ Haltungssystemen. Das sind die Eier mit der Kennzeichnung 0 für Bio-, 1 für Freiland- und 2 für Bodenhaltung“, betont Petra Zipp.

Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Mit elf Geschäftsstellen, acht Tierheimen und einem Tierschutzzentrum ist der bmt nahezu im gesamten Bundesgebiet vertreten. Der bmt finanziert 164 unvermittelbaren Patentieren den Lebensunterhalt und koordiniert zwei Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien. Für den bmt arbeiten drei Tierschutzlehrer im Raum Köln, Berlin und im Tierschutzzentrum Pfullingen.

Für diese Ziele macht sich der bmt auf Bundes- und Länderebene stark:

– Abschaffung von Tierversuchen und Förderung von Ersatzmethoden
– Verbesserung der Haltungsbedingungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
– Gesetzliche Verschärfung von Transportbedingungen und strengere Kontrollen bei Tiertransporten.
– Verbot der Pelztierhaltung
– Verbot des Hundehandels
– Verbot von Wildtierhaltung im Zirkus
– Verbot privater Haltung von Wildtieren
– Abschaffung der gewerblichen Ein- und Ausfuhr, Zucht und Vermarktung von exotischen Tieren.
– Verbot der Jagd und Fischerei
– Verbot des tierschutzwidrigen Einsatzes von Tieren in Werbung, Sport und Unterhaltung (Military, Rodeo etc.)

Mehr Infos zur Arbeit des bmt, seinen Tierheimen und Geschäftsstellen erhalten Sie auf:

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt)
Petra Zipp
Gönninger Str. 201
72793 Pfullingen
BMT@green-yellow.de
07121. 820 17 23
http://www.bmt-tierschutz.de