München, 27. Mai 2011 – In der deutschen Bilanzierungspraxis ist das Handelsgesetzbuch (HGB) nach wie vor das eindeutig dominierende Regelwerk. Die Anzahl der veröffentlichten IFRS-Einzelabschlüsse sei völlig bedeutungslos. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Karlheinz Küting und Siu Lam von der Universität Saarbrücken. Ausführlich nachzulesen ist ihre Untersuchung in der aktuellen Ausgabe 20-21/2011 der Fachzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) aus dem Verlag C.H.Beck.
Die Wissenschaftler analysierten 2.000 Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre 2008 und 2009 von nicht-kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen. Ihr Resultat: 94,8 % der Konzernabschlüsse wurden weiterhin nach HGB gefertigt. Auch die verbreitete Annahme, große Unternehmen bilanzierten nach IFRS, kleinere nach HGB, besitze keine Allgemeingültigkeit. Die HGB-Vorschriften würden vielmehr häufig auch in Konzernbilanzierungen von Unternehmen angewendet, die jährliche Bilanzsummen und Umsätze jenseits der 1-Milliarde-Euro-Grenze aufwiesen, so die Autoren in der DStR.
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