Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Supreme Court des Vereinigten Königreichs
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle besuchte am 17. und 18. Juli 2014
den Supreme Court des Vereinigten Königreichs. In den Fachgesprächen wurde u. a. das Verhältnis der Verfassungsgerichte bzw. obersten
Gerichtshöfe zu den nationalen Parlamenten behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt betraf die Kooperation mit dem Gerichtshof der Europäischen
Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Bereich des Grundrechtsschutzes. Hierbei wurden auch die Auswirkungen des geplanten Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention erörtert.
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