Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 23. Januar 2012 auf Einladung des Präsidenten Sir Nicolas Bratza den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg besucht. Thema der dort geführten Fachgespräche war zunächst ein seitens des EGMR unterbreiteter „Vorschlag eines Filtermechanismus für den EGMR“. Ein weiterer Austausch erfolgte zu dem Thema „Gutachten – ein Element im Dialog zwischen Richtern nationaler und internationaler Gerichte?“. Überdies wurden zwischen den Mitgliedern der beiden Gerichte „der Grundrechtsschutz zwischen Privaten“ sowie „die Konsequenzen der Rechtsprechung des EGMR“ erörtert.
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