Besuch der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation der Verfassungsrechtsausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsvereins hat am 23. März 2012 das Bundesverfassungsgericht auf Einladung seines Präsidenten besucht. Das Treffen diente dem gegenseitigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch über Themen der verfassungsrechtlichen Praxis.
Gegenstand der Erörterungen waren unter anderem die verfassungsgerichtliche Verfahrensweise bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und deren Verwerfung als unzulässig sowie die praktische Bedeutung des Eilrechtsschutzes im Zusammenhang mit komplexen Verfassungsbeschwerden. Diskutiert wurde ferner über Fragen des Rechtsschutzes bei überlanger Verfahrensdauer sowie über das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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