Besserer Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Gesetzesentwurf zum Finanzanlagenvermittlerrecht festzuhalten. Im Gesetzesvorschlag ist die Aufsicht der Vermittler durch die Gewerbeämter vorgesehen.
Besserer Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten
BDWi-Präsident Werner Küsters

„Besseren Verbraucherschutz für Kunden von Finanzanlageprodukten kann es nur geben, wenn auf dem Vermittlermarkt Wettbewerb stattfindet. Eine ausschließliche Ausrichtung am Bankenrecht, wie von dem Bundesrat und der Opposition im Deutschen Bundestag gefordert, würde hingegen zu spürbar weniger Wettbewerb führen. Viele Vermittler müssten aus dem Markt ausscheiden, weil sie eben keine Banken sind und entsprechende bürokratische Voraussetzungen gar nicht erfüllen könnten. Darum sprechen wir uns für den Vorschlag der Bundesregierung aus“, so Werner Küsters, Präsident des BDWi.

„Die Gewerbeämter haben sich bereits bei der Aufsicht der Versicherungsvermittler bewährt. Es spricht nichts dagegen, diese Erfahrungen auch bei der Aufsicht der Finanzanlagevermittler zu nutzen“, so Küsters.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Ralf-Michael Löttgen
Universitätsstraße 2 – 3a
10117 Berlin
info@bdwi-online.de
030.2888070
http://www.bdwi-online.de