Beschaeftigtendaten endlich effektiv schuetzen
Zum Brief des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) an die Abgeordneten des Bundestages dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Beschaeftigtendatenschutz nicht zuzustimmen, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Der von der Bundesregierung zum Beschaeftigtendatenschutz eingebrachte Gesetzesentwurf ist voellig ungenuegend und liegt Monate nach erster Lesung auf Eis. Hintergrund sind die verschiedenen Datenschutzskandale, bei der Bahn, der Telekom und Lidl.
Statt Arbeitnehmer zu schuetzen, erlaubt der Entwurf weitreichende Ueberwachung. So werden Arbeitnehmer ihre Privatsphaere kuenftig am Betriebseingang abgeben muessen: Sie sollen ununterbrochen per Video ueberwacht werden koennen, wenn der Arbeitgeber dies fuer die Qualitaetskontrolle fuer erforderlich haelt. Ihre privaten Telefongespraeche und E-Mails sollen nachtraeglich ausgewertet werden koennen.
Auch koennen Arbeitgeber Daten kuenftig ohne Kenntnis der Arbeitnehmer erheben: Sie koennen fuer einen begrenzten Zeitraum Detektive einsetzen, um Arbeitnehmer bis in den privaten Bereich hinein auszuspionieren. Und das nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ befuerchtet. Dieser unbestimmte Begriff ist nichts anderes als ein Blankoscheck zur umfassenden Ueberwachung.
Und damit nicht genug: Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat angekuendigt, Abweichungen von dem ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarungen zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, geht der Schutz der Beschaeftigten gegen Null.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein eigenstaendiges Gesetz zum Schutz von Beschaeftigtendaten, das diesen Namen auch verdient. Bereits im September vergangenen Jahres haben wir die Bundesregierung in einem Antrag dazu aufgefordert, ein solches Gesetz vorzulegen.
Wir brauchen ein Gesetz, das die Beschaeftigten schuetzt und die Rechte der Betriebs- und Personalvertretungen entsprechend ausbaut. So muessen Beschaeftigte umfassend ueber Videokontrollen aufgeklaert werden, eine Videoueberwachung in privat genutzten Raeumen, als auch zur Qualitaetskontrolle von Mitarbeitern muss generell verboten werden.
Wenn ein Arbeitgeber Daten erhebt, muss er sie umfassend nennen und begruenden und darf das auch nachtraeglich nicht aendern.
Auch darf der Arbeitgeber sich nicht bei Dritten ueber den Bewerber erkundigen.
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