Baurecht – kleine Änderungen – große juristische Wirkungen

Baurecht - kleine Änderungen - große juristische Wirkungen

Seminarveranstaltung Baurecht Velten

Am 07.11.2012 fand in den Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH in Velten eine weitere Veranstaltung der Brunzel Bau GmbH zu baurechtlichen Themen statt. Hans-Heiko Brunzel, Geschäftsführer der seit zwanzig Jahren erfolgreich am Markt tätigen Brunzel Bau GmbH, hatte für diesen Tag das Thema „öffentliches Baurecht“ gewählt.

Immer öfter wird gegen das Baurecht verstoßen. Das beweisen Untersuchungen der Bauaufsichtsbehörden.

Hans-Heiko Brunzel führt in den Themenkreis ein: „Wer einen Neubau errichten will, benötigt im Grundsatz eine Baugenehmigung. Weit weniger bekannt ist, dass schon kleine Änderungen an Gebäuden in der Regel einer Genehmigung bedürfen. Das gilt auch für eine bloße Nutzungsänderung, also dann, wenn die äußere Gestalt eines Gebäudes nicht verändert werde. Bereits das gewerbliche Vermieten von Ferienwohnungen zum Beispiel, stell auch eine genehmigungspflichtige Änderung dar, wenn in der Baugenehmigung ein Dauerwohnen genehmigt worden sei. Nicht selten wird der Dachboden als Teil einer Ferienwohnung ausgebaut, obwohl dieses mit den Bebauungsplänen der Gemeinden oder dem Bauordnungsrecht nicht vereinbar ist.“

Rechtsanwalt Ralf Hornemann, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und Fachanwälte, ergänzt: „Immer häufiger gehen bei den Bauaufsichtsbehörden Beschwerden von Nachbarn oder gar anonym ein. Das Bauamt ist verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen. Es wird dann versucht, eine rechtskonforme Lösung zu finden. Erste Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen oder eine nachträgliche Baugenehmigung. Nicht selten wird aber bei Verstößen gegen das Baurecht die Nutzung bauaufsichtlich untersagt oder unter Umständen sogar die Beseitigung angeordnet. Beides ist aufwendig und meist mit gerichtlichen Verfahren verbunden, die für beide Seiten zeit- und kostenaufwendig sind.“

In der anschließenden Diskussion wurden weitere rechtliche Fragen beantwortet und Erfahrungsberichte ausgetauscht.

Hans-Heiko Brunzel schildert die Auswirkungen für die Praxis: „Beim Bauen und Planen entsehen Vorstellungen und es wird für eventualitäten das extra Bad mit vorbereitet oder man weiß ja nie, ob die Kinder länger wohnen bleiben und noch eine Küchenzeile benötigen, da werden für den Fall der Fälle die Anschlüsse mit eingeplant. Doch bis es mit den Kindern soweit ist, könnte man ja schon mal vermieten. Das führt zum Unmut in der Umgebung und endet in einer Anzeige bei den Behörden. Die Bauämter gehen vermehrt dazu über, Beratung anzubieten, um bereits im Vorfeld Verfahren zu vermeiden. Es gilt also, im Zweifel vorher anzufragen.“

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der Kanzlei, empfiehlt: „Auch beim Kauf einer Immobilie ist es ratsam, sich vorher alle Baugenehmigungen zeigen zu lassen. Nicht selten wird in baurechtlichen Verfahren angegeben, dass man ein Objekt so vom Voreigentümer erworben habe. Verantwortlich ist jedoch stets der jetzige Eigentümer. Alternativ kann mit einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit erfragt werden, ohne dass dadurch höhere Kosten entstehen.“

V.i.S.d.P.:

Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer Brunzel Bau GmbH

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de

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