ASJ: Direkte Demokratie auf Bundesebene!
Zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske:
Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) legt einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene vor.
Mittels Volksinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden können, eine bestimmte Problematik mit einem konkreten Gesetzentwurf zu regeln. Ein Volksbegehren dient der Sammlung weiterer Unterstützung für den Fall, dass der Bundestag einem solchen Anliegen nicht entspricht. Wenn dabei genügend Stimmen zusammengekommen sind, können alle Wählerinnen und Wähler per Volksentscheid selbst ein Gesetz beschließen oder ablehnen.
Eine solche Volksgesetzgebung wird in den Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen seit Jahrzehnten praktiziert und soll nun auch auf Bundesebene das traditionelle Verfahren der parlamentarischen Gesetzgebung in sinnvoller Weise ergänzen. Zulässig sollen nur Anträge sein, die dem Grundgesetz entsprechen; dies unterliegt einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag soll berechtigt sein, im Rahmen eines Volksentscheids alternativ einen eigenen Gesetzentwurf abstimmen zu lassen.
Der Gesetzentwurf nimmt die Impulse aus einer langen, kontroversen Diskussion in der ASJ und der SPD sowie den Beschluss des SPD-Parteivorstands „Mehr Demokratie leben“ vom 21. März 2011 auf. Er dient der Konkretisierung und Intensivierung der inner- und außerparteilichen Planungen. Der Entwurf ist ausgewogen und damit eine gute Grundlage für die zur Änderung des Grundgesetzes notwendige qualifizierte Mehrheit im Bundestag.
Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte geben, um die Gesellschaft selbst mit zu gestalten.
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