(dgpd Berlin) Der Arthur-Koestler-Preis 2011 geht in der Kategorie Print an Sabine Marya für ihr Buch „Der erste Flügelschlag“. Die Autorin hat 17 Jahre in der Pflege gearbeitet und publiziert Sachbücher sowie Romane, Kurzgeschichten und Gedichte (www.marya.de).
In der Kategorie Fernsehen wird die ARD-Dokumentation „Letzte Saison – Wenn es Zeit ist zu sterben“ (Sendetag: 12. Juli 2011, 22.45 Uhr, ARD) von Dr. Sigrid Faltin (www.whitepepper.de) ausgezeichnet, die im Auftrag des Südwestrundfunks entstanden war. Die Dokumentation begleitet einen Freiburger Internisten, der seinen Patienten hilft, die letzte Lebensphase würdig und ohne unnötige medizinische Überbehandlung durchzustehen. In der Kategorie Hörfunk geht der Arthur-Koestler-Preis an den Berliner Journalisten Dieter Wulf für seinen Magazin-Beitrag „Sterbehilfe-Forum in Berlin“, der im April 2011 vom Deutschlandfunk produziert worden war.
Die Übergabe des mit jeweils 2.000 Euro dotierten Arthur-Koestler-Preises findet
am Mittwoch, 2. November 2011, ab 16. 30 Uhr
im Kino Babylon in Berlin-Mitte, Rosa-Luxemburg-Str. 30, statt.
Bereits ab 14 Uhr diskutieren wir am selben Ort zum Thema „Wer hilft uns Würde im Sterben zu wahren? Ärzte im Spagat zwischen Gewissensfreiheit und Berufsordnung“. Eintritt ist frei. Bitte melden Sie sich unter E-Mail: presse@dghs.de an.
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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