Arbeitsrecht Offenbach – Kanzlei Sachse – Ihr Anwalt in Offenbach informiert

Eine Diskriminierung wegen des Alters rechtfertigt eine Entschädigung gemäß dem BAG.
Arbeitsrecht Offenbach - Kanzlei Sachse - Ihr Anwalt in Offenbach informiert

Das Arbeitsrecht besteht aus einer hohen Zahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen, wobei die Gesetze und Normen sich in einer immer währenden Entwicklung befinden. Eine erfolgreiches Mandat setzt entsprechend voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt und ständig beobachtet. Daher bildet sich die Kanzlei Sachse, als Ihr spezialisierter und zertifizierter Anwalt in Offenbach entsprechend fort.

Da aber die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen im Arbeitsrecht durch die Gerichte erfolgt, ist es für jeden Rechtsanwalt unerlässlich, die neuen Rechtsprechung permanent zu verfolgen. Nur so ist es für Ihren Anwalt in Offenbach, die Kanzlei Sachse möglich, das Mandat erfolgreich zu bestreiten. Nachfolgend informiert die Kanzlei Sachse, im Rahmen der kontinuierlichen Publikationen, über neue Rechtsprechungen im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht Offenbach – Arbeitsrecht Bundesweit – Kanzlei Sachse

Vorfall:

Frau Y bewirbt sich als Mitarbeiterin beim Unternehmen X. Im Laufe des Bewerbungsgespräch wird Y mitgeteilt, sie komme wegen ihres Alters als neue Mitarbeiterin nicht in Betracht. Allerdings ist Frau Y für die ausgeschriebene Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet.

Daraufhin verlangt Frau X eine Entschädigung. Das zuständige Landesarbeitsgericht spricht ihr in 1ter Instanz EUR 1.500,00 Entschädigung zu.

Rechtsgrund

Das BAG bestätigt nun diese Entscheidung. Gemäß § 15 II AGG besteht in der Tat ein Entschädigungsanspruch, weil eine Diskriminierung wegen Alters nach § 7 I i.V.m. § 1 AGG begangen wurde. Die Prüfung der entsprechenden Eignung einer Person erfolgt nach der im
Arbeitsleben vorherrschenden Verkehrsauffassung.

Hierbei kann der Verstoß nicht durch die spätere Einstellung beseitigt werden.

Allerdings wirkt sich eine nachträgliche Einstellung auf die Höhe der
Entschädigungssumme aus.
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225
Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://kanzlei-sachse.de