Arbeitsminister Schneider: „Neue berufliche Perspektiven für ehemalige Beschäftigte der NRW-Automobilzulieferer“
Millionenhilfe aus dem Europäischen Globalisierungsfonds
Düsseldorf, 20.07.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die Europäische Kommission hat heute den Antrag auf Unterstützung von ehemaligen Beschäftigten der NRW-Automobilzuliefererindustrie aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) gebilligt. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte am Mittwoch (20. Juli 2011) in Düsseldorf: „Wir haben uns gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium dafür stark gemacht, dass die Mittel erstmalig in Deutschland auch für ehemals Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen eingesetzt werden. Ich freue mich sehr, dass dies jetzt gelungen ist.“
Insgesamt bis zu 6,7 Millionen Euro ? davon rund zwei Drittel aus dem EGF ? stehen damit zur Verfügung, um den Menschen eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte mit Unterstützung des NRW-Arbeitsministeriums bei der EU-Kommission einen Antrag auf Hilfen für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen gestellt. Bislang wurden die EGF-Mittel in Nordrhein-Westfalen zur Abfederung des Personalabbaus nur in Großunternehmen wie BenQ, Nokia oder Karmann eingesetzt.
Mit den eingesetzten Mitteln können unterschiedliche Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise Qualifizierungen für neue Betätigungsfelder wie Berufskraftfahrer, Lokführer, Alten- und Krankenpfleger; die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie CNC-Drehen/Fräsen; Existenzgründungsberatungen oder Mobilitätsprämien.
Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verloren im letzten Jahr 778 Beschäftigte der Automobilzulieferer Continental Automotive GmbH (Dortmund), Leopold Kostal GmbH (Lüdenscheid), Pampus Automotive (Unna, Meinerzhagen), Tedrive Steering GmbH (Wülfrath) und Wiederholt GmbH (Holzwickede) ihren Arbeitsplatz. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten in eine Transfergesellschaft wechseln.
Die Mittel aus dem Europäischen Globalisierungsfonds werden von der EU-Kommission auf Antrag des Bundesarbeitsministeriums zur Verfügung gestellt, das dabei von den jeweiligen Länderarbeitsministerien beraten wird. Die Gelder dienen der Abfederung von Entlassungen, die globalisierungsbedingt oder aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise eingetreten sind.
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