Arbeitnehmer werden bei den Rentenbeiträgen entlastet
Senkung um 0,3 Beitragspunkte auf 19,6 Prozent
Zum 1. Januar 2012 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Mehr Netto vom Brutto gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der seit 2007 bei 19,9 Prozent lag, wird auf 19,6 Prozent gesenkt. Mit der Senkung um 0,3 Beitragssatzpunkte werden die Arbeitnehmer um rund 1,4 Milliarden Euro entlastet.
Die Beitragssatzsenkung ergibt sich aus der positiven Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung. Mit einem Einnahmenüberschuss von 4,4 Milliarden Euro kann sie ihre Nachhaltigkeitsrücklage erneut aufstocken. Zur guten Einnahmesituation in der Rentenversicherung hat unter anderem der anhaltend starke Aufschwung am Arbeitsmarkt beigetragen. Hält dieser wie prognostiziert an, könnte im Jahr 2013 eine weitere Senkung auf 19,2 Prozent möglich sein.
Auch die Rentnerinnen und Rentnern profitieren von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Aufgrund steigender Löhne und Gehälter bekommen sie spürbar mehr Rente ausbezahlt.“
Hintergrund:
Als Höchstgrenze für die Nachhaltigkeitsrücklage in der Deutschen Rentenversicherung ist das 1,5-fache einer Monatsausgabe festgeschrieben. Wird der Betrag überschritten, muss den gesetzlichen Vorschriften zufolge der Rentenversicherungsbeitrag in einem Maße gesenkt werden, dass der Wert am Jahresende voraussichtlich gerade wieder 1,5 Monatsausgaben erreicht.
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