Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Bahnstreik: Lokführer legen heute Arbeit nieder +++
Ab heute Abend kann es auf den Gleisen in Deutschlands Bahnhöfen eng werden, denn die Lokführergewerkschaft GDL hat einen ersten bundesweiten Warnstreik angekündigt. Die Arbeitsniederlegung betrifft den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr und soll heute um 22 Uhr beginnen und voraussichtlich morgen, Donnerstag, um 18 Uhr enden. Die ARAG Experten raten betroffenen Bahnkunden, auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben, da der Notfahrplan, bei dem längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt werden, nur ein stark reduziertes Angebot an Fahrstrecken vorsieht. Bereits gebuchte Tickets können laut Auskunft der ARAG Experten zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, dabei ist die Zugbindung aufgehoben und Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. In dringenden Fällen kann die Reise auch vorverlegt werden und im Laufe des heutigen Mittwochs angetreten werden. Wer sich dazu entschließt, sollte die Reise möglichst frühzeitig antreten, um sicherzustellen, dass man vor Streikbeginn um 22 Uhr sein Ziel erreicht. Wer von seiner Reise zurücktritt, kann sich den vollen Fahrpreis ohne Abzüge erstatten lassen. Die ARAG Experten raten Fahrgästen, sich vor ihrer Reise auf der Homepage der Deutschen Bahn oder in der App DB Navigator über die Auswirkungen des GDL-Streiks zu informieren. Zudem gibt es eine kostenlose Streikhotline unter 08000 – 99 66 33.
+++ Randstein überfahren – kein Schadensersatz +++
Wer auf einem Privatparkplatz gut sichtbare Randsteine zur Begrenzung der Parkflächen überfährt, bekommt vom Parkplatzeigentümer keinen Ersatz für dabei entstandene Schäden am Fahrzeug. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlange keine Schutzvorkehrungen hiergegen, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau (Az.: 39 C 42/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hanau.
+++ Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Abos +++
Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Das heißt, es gibt kein weiteres Widerrufsrecht nach der automatischen Verlängerung. Anderes gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Europäischen Gerichtshof nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei (Az.: C-565/22)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.
+++ E-Bikes sind keine Kraftfahrzeuge +++
Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten nur auf 20 Stundenkilometer beschleunigt werden können, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie der Kfz-Haftpflichtversicherung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem Verkehrshaftpflichtfall in Belgien (Az.: C-286/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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