Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Baukindergeld kann noch beantragt werden +++
Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, sollten sich sputen und Baukindergeld sichern. Pro Kind erhalten Familien und Alleinerziehende mit Kindern für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr. Nach Auskunft der ARAG Experten sind die Fördermittel noch nicht ganz ausgeschöpft, die Förderung endet aber spätestens mit dem 31. Dezember 2022. Beantragt werden kann der Zuschuss ganz einfach online über das Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden, dabei ist der Tag entscheidend, der in der Meldebestätigung als Einzugsdatum steht.
+++ Rettungsgasse muss sofort gebildet werden +++
Autofahrer müssen bei stockendem Verkehr auf der Autobahn sofort eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungsfahrzeuge eine Unfallstelle ungehindert erreichen können. Dies hat laut ARAG Experten der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt klargestellt. Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand dürfen nicht erst über eine gewisse Zeit andauern. Ein Pkw-Fahrer habe hier keine Überlegungsfrist (Az.: 2 Ss(Owi) 137/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg.
+++ Kein Stromvertrag zustande gekommen +++
Auch bei tatsächlicher Entnahme von Strom kommt ausnahmsweise kein Vertrag mit dem Grundversorger zustande, wenn der Verbraucher irrtümlich einen Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer abschließt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main. In dem dort entschiedenen Fall hatte der Immobilienverwalter die Zählernummern verwechselt (Az.: 29 C 903/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt a.M.
+++ Schadensersatz bei verzögerter Gepäckbeförderung +++
Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, hat es die Passagiere vor der Buchung darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat die Airline die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen. Insbesondere muss sie den Flugpreis erstatten, soweit die Beförderung für den Passagier keinen Wert hatte. Dies hat das nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 11 U 9/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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