ARAG Recht schnell…

Aktuelle Corona-Themen auf einen Blick

+++ Maskenpflicht im Verbandskasten +++
In diesem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wird durch die Anpassung der entsprechenden DIN 13164 Corona-tauglich, welche seit dem 01.02.2022 gültig ist. Künftig müssen nach Auskunft der ARAG Experten zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Ob OP- oder FFP2-Maske, ist noch nicht entschieden. Um auf der sicheren Seite zu sein, raten die ARAG Experten zu FFP2-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr, bis auch der entsprechende Paragraf 35 in der Straßenverkehrsordnung, der das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets vorschreibt, entsprechend angepasst wurde.

+++ Schnelltest im Test +++
Nicht jeder Corona-Schnelltest liefert zuverlässige Ergebnisse. Nach einer Untersuchung des Paul-Ehrlich-Instituts, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, erbrachten 26 von 122 Tests nicht die gefordete Sensitivität. Sie schlugen also keinen Alarm, obwohl eine bestimmte Virusmenge in der Probe enthalten war. Doch wie können Verbraucher nun herausfinden, ob ihr Antigen-Schnelltest etwas taugt? Ganz einfach: Mit dem Tool schnelltest.de kann man laut ARAG Experten mit wenigen Klicks herausfinden, ob der verwendete Test geeignet ist, um eine Ansteckung zu erkennen. Einfach Testnamen oder Hersteller eingeben oder den Barcode scannen. Ist der Test zuverlässig, erscheint ein grüner Haken. Ein rotes Kreus erscheint, falls aus rechtlichen Gründen keine Daten zum Schnelltest angezeigt werden können.

+++ Impfpflicht ab März und Einschränkung der PCR-Tests +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Mit dieser sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Corona-Ansteckung geschützt werden. Alternativ gilt auch ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Betroffene aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt eine Missachtung der Impfpflicht als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Zudem werden PCR-Tests künftig auf Risikogruppen und Beschäftigte konzentriert, die die Gruppen betreuen und behandeln. Der Fokus liegt dabei auf vulnerablen Gruppen, Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen, in der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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