Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg – Verkehrsrecht Frankfurt – Kanzlei Sachse

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das Straßenverkehrsrecht ist ein Bundesrecht auf dem Gebiet der sog. konkurrierenden Gesetzgebung.

Die Bundesländer dürfen somit Gesetze nur dann erlassen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch macht. Seit jeher wird aber das Gesetzgebungsrecht vom Bund ausgeübt. Zentrale Rechtsnorm ist dabei das Straßenverkehrsgesetz; es regelt

¦die Zulassung der Personen und Kraftfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr;
¦die Verwendung von Kennzeichen;
¦die Fahrerlaubnis (die Fahrerlaubnisarten, Probefahrerlaubnis, Erteilung, Nachweis, Entziehung, Fahrverbot);
¦die Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis;
¦die Folgen des Kennzeichenmissbrauchs;
¦die Folgen des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile;
¦die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr;
¦die Grundlagen und Rechtsfolgen der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten;
¦das Verkehrszentralregister;
¦die Schadensersatzhaftung der Halter und Führer von Kraftfahrzeugen;
¦die Ermächtigung des jeweils zuständigen Verkehrsministers, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen.
Darüber hinaus enthält das Straßenverkehrsgesetz aber auch die strafrechtliche Bestimmung über das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die zum Ordnungswidrigkeitenrecht gehörende Bußgeldvorschrift über die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, soweit nicht Strafvorschriften anwendbar sind.

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Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
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das Arbeitsrecht
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das Verwaltungsrecht
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