R+V-Infocenter: Desinfektionstücher und Nasenspray können helfen – Sicherheitsregeln für das Handgepäck beachten
Wiesbaden, 17. August 2016. Viele Flugreisende kennen das nur zu gut: Kaum sind sie am Urlaubsort angekommen, schon kündigt sich eine Erkältung an. Als Übeltäter identifizieren die Urlauber dann meist die Klimaanlage, die inzwischen jedoch dank moderner Filter nicht mehr der Hauptgrund für die schnelle Verbreitung von Krankheitserregern ist. „In der Flugzeugkabine sind Hunderte von Reisenden oft stundenlang auf engstem Raum eingesperrt – da ist die Ansteckungsgefahr grundsätzlich sehr hoch. Zudem macht die trockene Luft die Passagiere anfälliger“, sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt beim Infocenter der R+V Versicherung. Die gute Nachricht: Urlauber können mit einfachen Mitteln vorbeugen.
Beispielsweise können Desinfektionstücher die Gefahr einer Ansteckung senken. „Wer die Hände regelmäßig reinigt, verhindert so, dass Erreger, etwa von Klapptischen, Armlehnen oder Türgriffen auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund gelangen“, erklärt R+V-Experte Dr. Ostendorf. Wichtig: Solche feuchten Tücher gelten im Flugverkehr als Flüssigkeit. Bis 100 ml dürfen sie aber ins Handgepäck – verpackt in einem verschließbaren Plastikbeutel.
Hinzu kommt, dass die geringe Luftfeuchtigkeit in Flugzeugen die Schleimhäute austrocknet und damit die Abwehrfunktion gegen Viren und Bakterien hemmt. Dagegen hilft vor allem Trinken, am besten Wasser oder Säfte. Alkohol sollte hingegen tabu sein. „Zusätzlich können Urlauber Pastillen lutschen, um den Speichelfluss anzuregen.“ Wer den Flug schon mit einer leichten Erkältung antritt, kann vor dem Sinkflug ein abschwellendes Nasenspray anwenden, um den Druck auf die Ohren zu mindern. Angesichts der verhältnismäßig niedrigen Temperatur in der Kabine rät Dr. Ostendorf zudem dazu, auch im Sommer auf den „Zwiebellook“ zu setzen und mehrere dünne Kleidungsstücke übereinander anzuziehen.
Handgepäck: Sicherheitsbestimmungen beachten
Bei der Auswahl der Mittel sollten Reisende unbedingt die Sicherheitsbestimmungen beachten und sich vorab über die Regelungen für das Handgepäck informieren – besonders bei Reisen in Staaten außerhalb Europas. Für die EU gilt: Medikamente sind von der Handgepäckregel ausgenommen. Muss der Fluggast die Arzneimittel regelmäßig einnehmen, sollte er das durch ein Rezept oder ein ärztliches Attest nachweisen können. Medikamente müssen zudem ebenso wie Nasensprays in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Jeder Fluggast darf maximal einen 1-Liter-Beutel mitnehmen.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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