Anhörung zum Bundesbedarfsplangesetz für den Netzausbau
DBV: Grundeigentümer und Bauern erwarten politische Signale
(DBV) Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf des Bundesbedarfsplangesetzes bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Erwartung, dass der Netzausbau im Zuge der Energiewende nur mit einer besseren Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung beim Leitungstrassenbau und der Verhinderung zusätzlicher Flächeninanspruchnahmen beim Naturschutzausgleich gelingen kann. Diese Voraussetzungen sind entscheidend für die Akzeptanz der unmittelbar vom Netzausbau betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstückseigentümer.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind aufgerufen, deutlich ihre Bereitschaft zur Nachjustierung der Entschädigungsgrundsätze zu erklären, betonte der DBV. Bei den Landwirten und Grundeigentümern vor Ort wächst die Unzufriedenheit, da sie die land- und forstwirtschaftlichen Flächen weiterhin lediglich für eine nach Aufopferungsgrundsätzen bestimmte einmalige Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes dauerhaft zur Verfügung stellen sollen. Erwartet wird zusätzlich die gesetzliche Einführung einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung, zumindest wiederkehrende Entschädigungselemente. Ausweislich eines Expertengutachtens würde eine jährliche Nutzungsvergütung für die erforderlichen neuen Stromtrassen einen durchschnittlichen Privathaushalt mit lediglich 28 Cent pro Jahr belasten.
Insgesamt bedürfen die Förderung der Erneuerbaren Energien, die Veränderungen der Netzbetreiberstruktur und der Ausgleich für die vom Netzausbau unmittelbar in ihrem Eigentum Betroffenen einer ausgewogenen und ausgleichenden Anpassung.
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