Jena, 7. März 2012. Immer mal wieder werden Richter mit sehr erstaunlichen und kuriosen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) in Jena mitteilt, traf es im Juni 2011 die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie hatten es mit einem Fall zu tun, dessen Sachverhalt recht skurril war. Die Hauptdarsteller: Ein Jogger, ein Loch und ein Schwan. Der Jogger klagte gegen eine Gemeinde in Sachen Verkehrssicherungspflicht.
Im Jahr 2008 joggte der Kläger auf der unebenen Uferpromenade der beklagten Gemeinde. Nach Darstellung des Mannes, sei er in eine Absackung gestürzt. Was zunächst nach einer Filmszene klingt, relativiert sich sofort, wenn man die Abmessungen der „Absackung“ kennt. Breite: 40 cm, Tiefe: 8 cm. Der Grund dafür, dass der Hobbysportler ins Stolpern geriet, in das Loch trat und stürzte, ist tierischer Natur. Kurz vor dem Sturz musste der Mann beim Joggen nämlich ein spontanes Ausweichmanöver starten, da er von einem – wie er berichtete – aggressiven Schwan angegriffen wurde. Dieses Ausweichmanöver war der Grund, warum der Mann in die Absackung treten musste und es schließlich zum Sturz kam, der eine Handverletzung nach sich zog. Inwieweit eine nicht angepasste Jogginggeschwindigkeit eine Rolle beim Sturz spielte, war aus dem Verfahren nicht ersichtlich.
Die Rechtsvertretung der Gemeinde erwiderte die Anschuldigungen des Klägers mit einer durchdachten und nachvollziehbaren Strategie. Sie sagte, der Jogger hätte den Sturz und damit die Verletzung ohne weiteres vermeiden können, wenn er auf den Weg geachtet hätte. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ihrer Mandantin konnte sie nicht erkennen. Die Richter des OLG Koblenz sahen das genauso und wiesen die Klage mangels Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ab (OLG Koblenz, 5 U 196/11). In der Urteilsbegründung ging das Gericht auch auf den aggressiven Schwan ein. Dieses Verhalten sei für Wasservögel – gerade in der Brutzeit – nicht außergewöhnlich. Als Beispiel führte das Gericht einen Fall an, bei dem ein Erpel, der paarungs(un)willigen Enten auflauerte, einen Uferweg blockierte. Dass Schwäne sehr aggressiv werden können, wenn sie den eigenen Nachwuchs bedroht sehen, sei auch nicht unbekannt. Dieses Verhalten erfordere von Passanten Umsicht, gesteigerte Vorsicht und Sorgfalt.
Für den Jogger gab es noch einen guten Rat, den auch jeder andere beherzigen sollte. Wer beim Joggen Wasservögel, die sich in der Brutzeit befinden, erblickt, sollte seine Laufgeschwindigkeit reduzieren und – rein vorsorglich – nach einem gefahrlosen Fluchtweg Ausschau halten.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
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