Allianz Flexi Immo seit fast drei Jahren geschlossen – Möglichkeiten der Anleger
http://www.grprainer.com/Allianz-Flexi-Immo.html Im April 2012 setzte der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds noch geschlossen. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der Allianz Flexi Immo einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr offene Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und heute zum Teil abgewickelt werden, machte diese Entwicklung auch vor dem Allianz Flexi Immo nicht Halt. Im April 2012 setzte das Fondsmanagement die Rücknahme und Ausgabe der Anteile aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds nach wie vor geschlossen. Eine Ursache dafür dürfte auch sein, dass inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, liquidiert werden. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung dürften dadurch nicht gestiegen sein.
Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten möchten, haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Die Aussichten auf Schadensersatz dürften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 deutlich gestiegen sein. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt hinweisen müssen. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht.
Der Allianz Flexi Immo ähnelt in seiner Funktionsweise einem offenen Immobilienfonds und investierte auch einen beträchtlichen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört auch bei diesem Dachfonds, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden kann und der Anleger dann nicht frei über sein Geld frei verfügen kann. Das stelle für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar, so der BGH. Daher seien die Banken zur Aufklärung über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds verpflichtet. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung dürfte sich auch analog auf Dachfonds wie den Allianz Flexi Immo anwenden lassen. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.
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