Abgrenzung der Haftpflichtversicherung zur Kfz-Versicherung

Gerade wenn es um das Thema Auto geht, wird Versicherung zum Buch mit sieben Siegeln. Denn manchmal ist sogar die private Haftpflichtversicherung betroffen.
Abgrenzung der Haftpflichtversicherung zur Kfz-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung dienen dem Zweck, bei einem Schaden die Ansprüche Dritter zu befriedigen. Wobei die Kfz-Haftpflichtversicherung sich auf den Bereich rund um das Thema Auto und Straßenverkehr bewegt. In manchen Fällen muss abgegrenzt werden, welche Versicherung im Schadensfall nun greift. Oftmals erscheint dieses nicht eindeutig zu sein, mit der Frage der Schadensregulierung müssen sich mitunter auch Gerichte beschäftigen.

Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html

Volker Dotzek ist viel mit dem Auto unterwegs. Als Versicherungsvertreter gehören die täglichen Fahrten zu seinen Kunden zum Alltag. Dabei kämpft er sich oftmals mühsam durch den Straßenverkehr und ärgert sich, dass er in den seltensten Fällen in der Nähe seiner Kunden einen Parkplatz findet. Auch an diesem Tag ist er wieder frustriert. Nach mehrmaliger Umrundung des Häuserblocks stößt er auf eine Parklücke, die von einem Motorroller zur Hälfte belegt wird. Er hält sein Fahrzeug an, geht zum Roller hinüber und möchte diesen etwas zur Seite schieben. Dabei verliert er sein Gleichgewicht und stürzt mit dem Roller zu Boden. Einige hässliche Kratzer zieren nun das Fahrzeug. Herr Dotzek meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung, doch die winkt ab. Nun muss er sich mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung über die Schadensregulierung einigen.

Bereits im Jahr 2007 urteilte das Landgericht Köln, dass das Wegschieben eines Rollers auf der Suche nach einem Parkplatz kein Fall für die private Haftpflichtversicherung ist. Vielmehr beruht diese Handlung auf den Gebrauch des Kraftfahrzeuges, also muss die Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall einspringen.

Anders stellt sich der Fall dar, wenn der Beifahrer einen Unfall verursacht. Hier ist nicht zwingend die Kfz-Haftpflichtversicherung der Leitungsträger für die Schadensersatzansprüche Dritter. Es kann gut sein, dass ein solcher Fall den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung berührt.

Ralf Pastors nimmt auf dem Weg zur Arbeit morgens seinen Kollegen mit. Das spart Geld für Sprit und Stellplatz, denn die beiden Kollegen teilen sich die Kosten. Unterwegs hält Herr Pastors noch kurz beim Bäcker an, um einige Brötchen für die Schicht zu besorgen. Er parkt ein und verlässt das Fahrzeug. Sein Kollege möchte kurz eben die Nachrichten hören und dreht den Zündschlüssel um. Einen Tick zu weit, denn der Pkw macht einen Satz nach vorn und rammt den davor abgestellten Wagen. Der Stoßfänger ist verbogen, weitere Schäden sind auf den ersten Blick nicht sichtbar.

Nun streiten sich die beiden Kollegen, wessen Versicherung den Schaden aufkommen muss. Letztendlich wird diese Frage gerichtlich geklärt. In diesem Fall liegt kein Gebrauch des Fahrzeuges vor, so dass nun die private Haftpflichtversicherung vom Beifahrer für den Schaden aufkommen muss.

Bildquelle: Benjamin Klack, www.pixelio.de
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