Schimmelbefall in Haus oder Wohnung ist weit verbreitet und mehr als ein Schönheitsfehler. Wird nichts unternommen, können gesundheitliche Beeinträchtigungen und bauliche Schäden die Folge sein. Doch mit pauschalen Beurteilungen und Schuldzuweisungen ist Hausbesitzern und Bewohnern nicht geholfen. Der weit verbreitete Irrtum, dass die Bewohner den Schimmelbefall durch falsches Heizen und Lüften verursachen, ist übrigens längst ausgeräumt. Das ist nämlich nur selten der Fall. Doch wer ist schuld am Schimmel im Haus? Wie sieht eine Sanierung aus? Und welche Rechte haben Mieter und Vermieter? In einem Themenspecial „Schimmel im Haus“ auf dem Ratgeberportal www.Energie-Fachberater.de beantwortet Schimmel-Experte Frank Frössel alle Fragen rund um Ursachen, Untersuchungs- und Sanierungs-Methoden sowie Prävention und gibt Tipps zur rechtlichen und gesundheitlichen Bewertung.
Hauptproblem bei der Schimmelbildung ist Feuchtigkeit im Haus, denn die ist Wachstumsbedingung für Schimmelpilze. Meistens sind Bauschäden die Ursache für zu viel Feuchtigkeit auf der Wandoberfläche, aber auch eine unzureichende Wärmedämmung und Wärmebrücken können dazu beitragen. Wurde Schimmelbefall zum Beispiel hinter einem Schrank an der Außenwand, an Außenecken, Fensterlaibungen oder Rollladenkasten entdeckt, sollten Hausbesitzer und -Bewohner einen Fachmann zu Rate ziehen. Frank Frössel, Sachverständiger für Bautenschutz und Bausanierung von www.Energie-Fachberater.de, rät allen Beteiligten bei Bewertung und Sanierung dringend zu Augenmaß: „Bei der Sanierung von Schimmelbefall sollten Hausbesitzer nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Denn von einigen zur Beseitigung des Befalls eingesetzten Produkten können mehr Gesundheitsgefahren ausgehen, als von den Schimmelpilzen selbst. Auch die unsachgemäße Entfernung des Befalls durch Abfegen, Abschaben oder Abschleifen ohne Absaugvorrichtung wirbelt viele Schimmelsporen auf, die die Raumluft sonst gar nicht belastet hätten“, gibt der Experte zu bedenken.
Sanierung von Schimmelbefall dem Fachmann überlassen
Bevor Mieter und Vermieter einen langwierigen Rechtsstreit auslösen, sollten sie sich von einem Fachmann umfassend beraten lassen. Er untersucht den Schimmelbefall bauphysikalisch, bautechnisch sowie mikrobiologisch und bewertet die Untersuchungsergebnisse. „Denn nur wenn bekannt ist, um welche Schimmelpilzart es sich handelt und wie die Konstitution der Bewohner ist, lässt sich eine gesundheitsgefährdende Wirkung richtig beurteilen“, erklärt Frössel. Besonderes Augenmerk gilt dann den sogenannten Risikogruppen wie Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern, alten oder kranken Menschen sowie Allergikern und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Bei einer Sanierung hat die Entfernung der befallenen Materialien immer Vorrang, denn damit wird auch die Quelle einer künftigen Belastung ausgeschaltet. Ist das nicht möglich, stehen dem Fachmann verschiedene Möglichkeiten der Desinfektion mit handwerklichen, physikalischen oder chemischen Methoden zur Verfügung.
Vorbeugen ist das A und O
Damit es soweit gar nicht kommt, können Hausbesitzer einiges tun, um Schimmelbefall vorzubeugen: „Mit Maßnahmen wie einer fachgerechten Dämmung des Hauses, speziellen Beschichtungen sowie Heizen und richtigem Lüften vermeiden Hausbesitzer die Ursachen für Schimmel, Experten nennen das primäre Prävention. Aber auch nachdem eine Schimmelpilzsanierung durchgeführt wurde, müssen Hausbesitzer einem Neubefall vorbeugen. Diese Phase wird als sekundäre Prävention bezeichnet. Sie dient dem rechtzeitigen Erkennen von Befall, bevor sich dieser im Haus entwickeln und größere Ausmaße annehmen kann“, erklärt Frank Frössel.
Alles was Hauseigentümer, Mieter und Vermieter sonst noch rund um das Thema Schimmel im Haus wissen müssen, wie Untersuchung und Sanierung im Einzelnen aussehen, wer welche Rechte hat und wie die Gerichte entscheiden, finden Interessenten in einem umfangreichen Themenspecial auf dem Ratgeberportal www.Energie-Fachberater.de.
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Die Brancheninitiative „Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel“ wurde durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit dem Label „Good Practice Energieeffizienz 2010“ ausgezeichnet. An mehr als 1.500 Standorten bieten Energieberater eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung sowie auf Wunsch die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises an. Hauseigentümer finden auf dem Portal www.energie-fachberater.de umfangreiche Informationen und Tipps rund um Modernisierung, Renovierung und Energiesparen sowie eine bundesweite Fördermittel-Suche. Produktinformationen rund ums Haus sowie die Suche und Kontaktaufnahme zu einem Energieberater vor Ort runden das Angebot ab.
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