Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Chancen der Zeitarbeit bleiben ungenutzt

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) kritisiert die Mutlosigkeit der Bundesregierung beim neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im Bauhauptgewerbe soll Zeitarbeit auch in Zukunft verboten sein.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Chancen der Zeitarbeit bleiben ungenutzt

„Beim Thema Zeitarbeit springt die Bundesregierung zu kurz. Durch das Verbot von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe bleiben Chancen zur Stärkung des Bausektors ungenutzt. Die Zeitarbeitsunternehmen haben ihre Leistungsfähigkeit bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise unter Beweis gestellt. Ohne Zeitarbeit wäre es im produzierenden Gewerbe nicht gelungen, dem unerwartet hohen Auftragseingang Herr zu werden. Darum muss das Verbot von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe gestrichen werden. Es steht auch im Widerspruch zur EU-Zeitarbeitsrichtlinie“, fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.

„Ein weiteres Ärgernis ist der Begriff „Leiharbeit“, der in dem Gesetzesentwurf Verwendung findet. Der Begriff ist nicht zuletzt für die Arbeitnehmer diskriminierend und sollte in Zeitarbeit geändert werden“, so Küsters.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Thema Zeitarbeit findet sich in der Studie „Treiber für Flexibilität und Wachstum“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).
http://einstieg-aufstieg-wachstum.de/service/downloads/

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Ralf-Michael Löttgen
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