Das Institut für IT-Recht der IITR GmbH berichtet im Juli 2012 auf seiner Facebook Fanpage (http://www.facebook.com/datenschutzkodex) über die Thematik von Datenschutz in Online Communities. Betreiber sozialer Netzwerke und Foren stellen sich die Frage, welche Vorkehrungen sie treffen müssen, um sich datenschutzkonform zu verhalten.Im Rahmen dieses Themenmonats hat IITR einen separaten Blog-Beitrag (http://www.iitr.de/datenschutz-bei-internet-communities-und-was-betreiber-beachten-sollten.html) verfasst, in dem er auf spezielle Datenschutz-Themen für Community-Betreiber ausführlicher eingeht. Als Leser bekommt man einen Überblick über Themen wie:
– Grundsatz des so genannten „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“
– „Infektion“ anonymer Daten durch personenbezogene Anmeldung
– Benutzerspezifische Werbung und Analyse von Verhaltensprofilen
– „Anonymität“ in Communities
– Verkauf von Daten zulässig
– Datenschutzkonformer Einsatz von Drittdienstleistern
– Umgang mit einem Datenleck
Besonders attraktiv für Betreiber sozialer Netzwerke ist der kostenfreie Datenschutz-Codex, den IITR seinen Fans anbietet. Mit Hilfe eines Signets können sie ihren Mitgliedern deutlich den gesetzeskonformen Umgang mit ihren Daten signalisieren und Vertrauen gewinnen. Neben einem Handbuch erhalten die Codex-Teilnehmer ein kostenloses Muster für die eigene Datenschutzerklärung und das öffentliche Verfahrensverzeichnis! Die Absicht von IITR ist es, das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken, dessen Kernsatz festhält: „(es ist) die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ Dazu beleuchtet IITR rechtliche Aspekte unter anderem zu folgenden Themen: Newsletter-Versand, Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken, Google-Analytics, Zukauf von E-Mail Adressen, Einsatz von Marketing-Software, Flash-Cookies, Facebook-Like-Button und Abmahnungen wegen Datenschutz-Verstößen.
Das IITR (Institut für IT-Recht der IITR GmbH) ist im Bereich des betrieblichen Datenschutzrechts tätig und begleitet Unternehmen mit externen Datenschutzbeauftragten bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Über das Internet erreicht das IITR eine breite Öffentlichkeit und informiert fortlaufend zu Fragen des Datenschutzes. Zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten wird das Institut von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt.
Kernkompetenz des IITR ist der Datenschutz. Als externer Datenschutzbeauftragter ist das Institut bundesweit tätig und wird dabei durch zahlreiche Regionalpartner unterstützt.
IITR GmbH
Sebastian Kraska
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