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sup.- Wenn es ums Geld geht, können aus Verwandten erbitterte Kontrahenten werden. Durchschnittlich bei jeder sechsten Erbschaft in Deutschland, so ein Umfrageergebnis des Instituts für Demoskopie Allensbach, kommt es zum Streit. Und dann ist es oft nur noch ein kleiner Schritt bis zur Auseinandersetzung der Erben vor Gericht. Das ernüchternde Resultat in vielen dieser Fälle: Der Richter entscheidet nach eigener Testamentsinterpretation über eine Neuverteilung der Erbmasse, die Familiengemeinschaft ist unheilbar zerrüttet und einen großen Teil des Nachlasses haben bereits die Gerichts- und Anwaltskosten verschlungen. Ein Szenario, das der Erblasser bei der Abfassung seines letzten Willens wohl kaum im Sinn gehabt haben dürfte.
Wer sein Testament aufsetzt, sollte deshalb so eindeutig und unmissverständlich wie irgend möglich formulieren. Auch unvollständige Angaben können sich im Nachhinein als Streitquelle herausstellen. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften und bei einem komplexen Nachlass, der z. B. auch Immobilien umfasst, lauern zahlreiche juristische Fallstricke. Unklare Formulierungen führen in manchen Situationen sogar dazu, dass das ganze Testament ungültig ist. Die Prüfung des Wortlauts durch einen Anwalt oder Notar kann solche Fehler bei der Testamentsabfassung rechtzeitig aufdecken. Aber auch dann gilt weiterhin: Der Erblasser sollte zu Lebzeiten auf die Aktualität seiner Verfügungen achten. Beziehen sich einzelne Textpassagen auf inzwischen verstorbene Personen oder auf nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, dann ist eine Neufassung unbedingt ratsam. Dabei ist es wichtig, dass niemals mehrere sich widersprechende Versionen des Testaments gleichzeitig existieren.
Eine weitere Vorsichtsmaßnahme: Zur Vermeidung von Streitigkeiten kann der Erblasser seinen Erben für den Todesfall die sofortige Verfügungsgewalt über die Nachlassgegenstände entziehen und einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Dafür kommt beispielsweise eine neutrale Person ohne Erbansprüche in Frage, aber auch eine spezialisierte Institution wie z. B. die Deutsche Nachlass. Wie lange diese Beauftragung gilt, wird ebenfalls testamentarisch bestimmt. Bei der so genannten Dauertestamentsvollstreckung entsteht eine langfristige Kontrollinstanz, die auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbe achtet. Der Testamentsvollstrecker seinerseits wird natürlich in seinem Handeln von den Erben überwacht, denen er ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen hat und auf diese Weise Transparenz schafft. Worauf bei der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zu achten ist, darüber informiert die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de.
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