CS Euroreal Öffnung – Was Anleger tun sollen

Hilfe für Anleger des CS Euroreal
CS Euroreal Öffnung - Was Anleger tun sollen
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Den Anlegern des CS Euroreal wird die Verantwortung für die Zukunft des offenen Immobilienfonds übertragen. Sollen Anleger die Anteile halten oder Verkaufsorder erteilen? Am 21.05.2012 kommt es entweder zur Abwicklung oder zur Öffnung unter geänderten Bedingungen. Interessengemeinschaft für Anleger.

Wird der 21.05.2012 für die Anleger des CS Euroreal mit einem Déjà-vu enden? Die Ähnlichkeiten der am 09.05.2012 verkündeten Wiedereröffnung unter Vorbehalt mit dem in der Auflösung endenden Probehandelstag des SEB Immoinvest sind nicht von der Hand zu weisen. Seit dem 09.05.2012 werden Verkaufsaufträge der Anleger des CS Euroreal gesammelt. Am Testhandelstag werden entweder alle Verkaufsaufträge der Anleger bedient – wenn die hierfür vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro ausreichen – und der Fonds wiedereröffnet. Oder der offene Immobilienfonds wird aufgelöst, sollte die Anzahl der Verkaufsorders die flüssigen Mittel des CS Euroreal übersteigen. In letzterem Fall wird kein einziger Verkaufsauftrag ausgeführt, um die Gleichbehandlung der Anleger zu gewährleisten, so das Management des CS Euroreal. Auch in anderer Hinsicht werden die Anleger des CS Euroreal gleich behandelt: Die Anteile werden um 3,5 % abgewertet.

Gelungener Testhandelstag führt zu grundlegenden Veränderungen

Im Fall, dass am 21.05.2012 alle Verkaufswünsche der Anleger des CS Euroreal bedient werden können, wird der offene Immobilienfonds am Ende des Handelstags auf die neuen Regeln des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes „umgestellt“. Dann können Anleger zukünftig pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Großvolumigere Anteilsrückgaben sind nur noch nach Einhaltung einer Mindesthaltefrist vom 24 Monaten sowie einer einjährigen Kündigungsfrist möglich. Immerhin gilt bei den Anteilen des CS Euroreal, die vor dem 21.05.2012 erworben wurden, die Mindesthaltefrist als bereits erfüllt.

Verkaufen oder Halten? Schwierige Entscheidung für die Anleger

Die Zukunft des CS Euroreal wird durch viele individuelle Entscheidungen der Anleger gestaltet. So muss sich jeder Anleger die Frage stellen, ob er oder sie verkaufen möchte oder die Anteile behalten möchte. Dass mit dieser scheinbar einfachen Entscheidung weitreichende Konsequenzen verbunden sind, ist spätestens seit dem Aus des SEB Immoinvest offenbar. Auch die Anleger des CS Euroreal müssen zwischen ihren persönlichen Wünschen und der Verantwortung für den gesamten offenen Immobilienfonds abwägen. Einerseits appelliert das Management des CS Euroreal an die Anleger, sich nicht übereilt von ihren Anteilen zu trennen. Andererseits ist dies für Anleger seit 2 Jahren die erste Gelegenheit, Anteile wieder zurückgeben zu können. Erschwert wird diese Entscheidung durch das „Vorbild“ des SEB Immoinvest, der dem Ansturm der Anleger nicht gewachsen war.

Interessengemeinschaft für Anleger

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät angesichts der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest und der bevorstehenden Umstellung den Anlegern des CS Euroreal, Verkaufsorder zu erteilen. „So besteht eine Chance, dass die Anleger „nur“ die Abwertung um 3,5 % als Verlust verbuchen müssen.“ Auch müsse den Anlegern bei ihrer Entscheidung bewusst sein, dass nach einem gelungenen Handelstag am 21.05.2012 die Anteilsrückgabe grundlegend geändert werde.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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