Bestechung schadet dem freien Wettbewerb im Welthandel
Bundeswirtschaftsministerium informiert über Verbot der Auslandsbestechung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag heute zur Konferenz „Korruption vermeiden – Auslandsbestechung und Haftungsrisiken für mittelständische Unternehmen“ ins BMWi eingeladen. Dabei standen bei den Vertretern von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik die Vorteile einer klaren Haltung gegen Korruption bei Auslandsgeschäften im Mittelpunkt.
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Bernhard Heitzer: „Die Bundesregierung und deutsche Unternehmen haben gemeinsam ein großes Interesse an einem bestechungsfreien Welthandel. Viele unserer Unternehmen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um Korruption vorzubeugen, und sich klar gegen schmutzige Geschäfte ausgesprochen. Die Bundesregierung tritt für eine stärkere Angleichung der internationalen Regelungen zur Bestechungsbekämpfung im weltweiten Geschäftsverkehr ein. Nur wenn alle Handelsnationen dabei an einem Strang ziehen, können wir gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.“
Deutschland setzt sich mit seinen internationalen Partnern für eine weltweite Bekämpfung von Bestechung ein. Seit 1999 gilt in Deutschland das Verbot der Bestechung ausländischer Amtsträger. Diskutiert wurde neben der Frage zur Reichweite dieses Verbots auch mögliche Maßnahmen, die Unternehmen treffen können, um Korruption vorzubeugen und sich vor einer Haftung wegen Korruptionstaten zu schützen.
Das Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Dieter Schweer, sagte: „Korrupte Unternehmen schwächen das Funktionieren der Wirtschaftsordnung und die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft. Korruption bereichert Einzelne auf Kosten aller. Durch Korruption kommt es zu Auftragsvergaben an Firmen, die verhältnismäßig teure oder schlechte Leistungen erbringen. Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Ausschreibung die Oberhand hätten, können sich bei Korruption nicht behaupten.
Stephan Wernicke, Leiter des Bereichs Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag ergänzte: „Die Wirtschaft ist verlässlicher Partner im Kampf gegen Korruption, denn Korruption verzerrt den Wettbewerb und zerstört Vertrauen. Damit die Unternehmen sich rechtskonform verhalten können, benötigen sie Klarheit darüber, welche Handlungen konkret strafbar sind. Compliance-Anforderungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie auch für mittelständische Unternehmen praktikabel sind. Außerdem brauchen deutsche Unternehmen die Unterstützung des Staates gegen korruptive Forderungen im Ausland.“
Im Welthandel gewinnt der Kampf gegen Korruption stetig an Bedeutung. 1997 hatten die Mitgliedstaaten der OECD sich gemeinsam auf die Bestrafung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr verständigt. Nach Schätzungen der Weltbank belaufen sich die jährlichen Schäden der Korruption auf mindestens eine Billionen US Dollar.
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