Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen: Schäubles süßes Gift

Berlin (pressrelations) –

Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen: Schäubles süßes Gift

Zum Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz erklären die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Das heute von Bundeskabinett beschlossene Steuerabkommen mit der Schweiz hält nicht, was es verspricht. Daran ändern die Ergebnisse der Nachverhandlungen nichts. Auch wenn Bundesfinanzminister Schäuble versucht, die zahlreichen Mängel der Vereinbarung zu verschleiern: Regelungen, die gerade die hartnäckigsten Steuerstraftäter am stärksten verschonen, sind für die SPD nicht zustimmungsfähig.

Veränderungen des Abkommens hatten die Regierungen beider Staaten seit Abschluss der Beratungen im August 2011 kategorisch ausgeschlossen.

Angesichts der einhelligen scharfen Kritik der rot-grün regierten Bundesländer sah sich Schäuble im März 2012 aber gezwungen, die Schweiz um weitere Zugeständnisse zu bitten. Jetzt will er die notwendige Bundesratsmehrheit mit einer Erhöhung des Länderanteils an dem erhofften Aufkommen aus der Nachversteuerung von Vermögenswerten in der Schweiz erkaufen.

Doch die Einwände der SPD gegen das Abkommen betreffen nicht vorrangig die Verteilung möglicher Mehreinnahmen, sondern die Unausgewogenheit der Vereinbarungen: Um die Schweizer Banken und ihre Kunden vor Bestrafung zu bewahren und das Bankgeheimnis weitestgehend zu erhalten, muss Deutschland seine Steueransprüche reduzieren, die Strafverfolgung begrenzen und die Befugnisse der hiesigen Finanzund Justizbehörden einschränken. Diese Zugeständnisse verletzen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und des ordnungsgemäßen Steuervollzugs.

Unstreitig weist das Abkommen noch immer erhebliche Schlupflöcher auf, die Missbrauchsklausel soll erst nachträglich konkretisiert werden.

Die Anhebung des Höchststeuersatzes für die anonyme Nachversteuerung ist reine Symbolik, unabhängig von der Höhe des hinterzogenen Vermögens käme bei einem Großteil der Fälle nur der Mindeststeuersatz zur Anwendung. Schwarzgelder könnten weiterhin ungehindert in die Schweiz fließen, eine Besteuerung im Todesfall ließe sich durch vorherige Übertragung an die Erben unter Hinterziehung der Schenkungsteuer oft leicht vermeiden. Das limitierte Auskunftsrecht der Deutschen Finanzverwaltung bezieht sich allein auf die Existenz von Konten deutscher Steuerpflichtiger. Damit bleiben berechtigte Anliegen der Länder auch in der revidierten Fassung des Steuerabkommens unberücksichtigt.

Noch im vergangenen Jahr wies die Bundesregierung alle Schätzungen über die Aufkommenswirkung des Steuerabkommens umgehend als reine Spekulation zurück. Demnach verweigerte die Schweiz in den Verhandlungen jegliche Auskunft über die Zahl der betroffenen Kunden und das Ausmaß ihrer Vermögenswerte. Trotzdem versprechen Politiker von CDU und FDP den Wählerinnen und Wählern derzeit großzügige Steuermehreinnahmen. Doch die Entscheidung darüber läge allein bei den Steuerstraftätern: Durch gezielte Umschichtung oder Abzug ihres Vermögens aus der Schweiz bis Jahresende 2012 könnten sie sich weiterhin der deutschen Besteuerung entziehen.

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