Social Media auf Anwaltswebsites
Der Social Media Trend hat mittlerweile so gut wie jede Branche erfasst. Rechtsanwälte und Kanzleien haben sich darauf jedoch noch nicht eingestellt. Eine aktuelle Untersuchung an 500 Websites deutscher Kanzleien zeigt: nur 6% der Seiten haben überhaupt Social Media-Elemente eingebunden. Diese beschränken sich häufig jedoch auf einen Link zum XING-Profil oder einen RSS-Button. Keine einzige untersuchte Website kann als vorbildlich gelten.
Kaum ein Trend hat das Marketing in den letzten Jahren so stark beherrscht wie das Social Media Marketing. Internetnutzer sind heute nicht mehr nur bloße Konsumenten von Inhalten und Informationen, sondern beteiligen sich aktiv: durch Kommentare, durch das Weiterleiten und Teilen von interessanten Inhalten oder gar durch das Bereitstellen eigener Inhalte. Unternehmen haben diesen Trend erkannt und stellen ihre Websites derzeit auf die veränderten Rahmenbedingungen ein. Durch die Integration von Blogs, Audio- und Videoinhalten, durch Social Plugins oder Möglichkeiten zum Abstimmen („Voten“) und Teilen („Sharen“) machen sie ihre Internetauftritte „web 2.0-tauglich“.
„Die deutsche Anwaltschaft scheint diesen Trend bisher verschlafen zu haben“ sagt Diplom-Wirtschaftsjurist Felix Beilharz, Betreiber des Infoportals Rechtsanwaltsmarketing.com. „Nur 6% der von uns untersuchten 500 Websites weisen überhaupt Social Media-Elemente auf. Richtig professionell hat aber kaum eine Kanzlei die Elemente integriert“, so der Experte für Kanzleimarketing weiter.
Das am häufigsten eingesetzte Element (auf 2,4% der Websites) ist der RSS-Button, der das Abonnieren der Inhalte ermöglicht. Blogsysteme stellen diese RSS-Funktion automatisch zur Verfügung. Nutzer erkennen die Möglichkeit an einem kleinen Symbol.
Auf Platz 2 folgen Audio- oder Videoinhalte, die immerhin 1,6% der Kanzleien einsetzen. Damit nutzt die überwältigende Mehrheit von 98,4% die hervorragenden Möglichkeiten, die das Internet in diesem Bereich bietet, nicht. „Gerade für Einzelanwälte und kleine Kanzleien bieten Videos eine kostengünstige und einfach einzusetzende Möglichkeit, sich vorzustellen, Kompetenz aufzubauen und Vertrauen zu erzeugen“ sagt Felix Beilharz.
Der umstrittene Facebook-Like-Button findet sich auf 1,2% der Websites. Weitergehende Plug-Ins wie der Activity Feed, die Like-Box oder die Kommentarfunktion setzt keine einzige Website ein. „Möglicherweise haben Anwälte Bedenken vor den datenschutzrechtlichen Konsequenzen dieser Plugins. Es gibt jedoch datenschutzrechtskonforme Lösungen, die trotzdem eine stärkere Integration von Social Media Elementen ermöglichen. Bei Medien- und IT-Kanzleien sieht man die Plugins mittlerweile auch stärker“ weiß Beilharz.
Weitere Daten und Grafiken zur Studie stehen kostenlos auf www.rechtsanwaltsmarketing.com/socialmedia-studie-2012/ bereit.
Rechtsanwaltsmarketing.com ist ein Infoportal für Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien, die ihr Marketing professionalisieren möchten. Im Mittelpunkt steht ein kostenloser Kurs, der insbesondere kleinen Kanzleien und Einzelkämpfern zeigt, wie sie sich im Internet besser vermarkten können.
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