Als Pferdehalter muss man sich darauf einstellen, dass mitunter sich Dinge ereignen können, die infolge der Schreckhaftigkeit eines Pferdes zu einem Schaden führen. Oftmals geschieht dieses ohne das Zutun des Pferdehalters, trotzdem steht er in der Haftung, wenn es darum geht, einen Schaden wieder gutzumachen.
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Das ungewöhnliche Dinge zu einem Schaden führen können, musste Sabine Breckmann im Winter erfahren. Auf dem Dach des Nachbarhauses hat sich eine Dachlawine gelöst. Ihr Pferd befand sich auf dem Paddock unmittelbar an der Grundstückgrenze und erschreckte sich durch den Aufprall des Schneebrettes auf den Weg. Dabei scheute das Pferd und durchbrach den Zaun zum Nachbargrundstück. Die Folge war ein zertretener Garten, tiefe Hufspuren im Rasen und beschädigte Blumenbeete. Ob nun auch die Dachlawine mit als Auslöser für den Schaden betrachtet werden muss, ist noch unklar. Fest steht aber, dass die Pferdeversicherung von Frau Breckmann diesen Umstand sehr genau betrachten wird. Letztendich ist es die Aufgabe der Pferdeversicherung einen Schaden zu regulieren, oder aber auch einen unberechtigten Schadensersatzanspruch notfalls vor Gericht abzuwehren.
Auch Andreas Beyer musste sich mit einem Schaden auseinandersetzen, der von seinem Pferd verursacht wurde. Zusammen mit einem Reitfreund war er beim abendlichen Ausritt auf einem Feldweg unterwegs. Kurz bevor sie in den Waldweg zurück zum Reiterhof einbiegen, kommt ihnen ein Mountainbikefahrer entgegen, der scharf bremsen muss. Dabei scheut das Pferd von Andreas Beyer und verletzt das Pferd seines Freundes an den Hinterläufen. Auf dem Rückweg stellen beide fest, dass das Pferd sich nur noch mühsam fortbewegt. Ein Tierarzt muss die Verletzung versorgen. Auch wenn sich das Pferd von Andreas Beyer sich erschreckt hat, muss er sich nun mit seiner Pferdeversicherung verständigen, um die entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen.
Pferdehalter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch voll dafür verantwortlich, wenn es durch ihr Tier zu einem Schaden kommt. Dabei ist völlig unerheblich, ob sie in der Schadenssituation überhaupt am Ort des Geschehens waren. Pferde fallen unter die Gefährdungshaftung und müssen daher gesondert versichert werden. Denn eine normale Privathaftpflichtversicherung nimmt sich dieser Schäden nicht an. Folglich bleibt nur eine Pferdeversicherung, um sich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern.
Ein Schaden kann sich überall und zu jederzeit ereignen, davor schützen kann man sich nicht. Auch bei allen Maßnahmen, die man ergreift, um einen Schaden zu vermeiden, kommt es doch immer wieder zu Situationen, in denen ein Pferd völlig schreckhaft reagiert und für den Moment nicht kontrollierbar ist. Je nach Schadenshöhe kann ohne Schutz der Pferdeversicherung sogar die finanzielle Existenz gefährdet sein.
Bildquelle: Tobias Kunze,
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