Wellness-Kurzurlaub mit Tücken

Reise & Freizeit

Entspannung für Körper und Geist

Wellness – ein Begriff, bei dem immer mehr Deutsche ins Schwärmen geraten: Die expandierende Wohlfühl-Branche setzt hierzulande jährlich mittlerweile über 70 Millionen Euro um, Tendenz steigend. Kein Wunder, meinen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Ein kurzer Ausbruch aus dem stressigen Alltag, etwa bei einer wohltuenden Massage am Feierabend oder gar für ein verlängertes Wochenende in einem Spa-Hotel, tut häufig nicht nur dem Körper, sondern auch der Seele gut.“ Wer bei Yoga, Ayurveda und Co. einfach mal die Sorgen und Nöte des „normalen“ Lebens außen vor lässt, schöpft neue Energie und fühlt sich danach in der Regel frisch, ausgeruht und entspannt. Ein Zustand, der nicht nur angenehm ist, sondern auch die Leistungsfähigkeit, beispielsweise im Beruf, positiv beeinflussen kann. Doch längst sind nicht bei allem, auf dem „Wellness“ draufsteht, auch wirklich Entspannung und eine anschließende ausgeglichene Work-Life-Balance garantiert. „Glauben Sie nicht unbesehen alles, was Ihnen vollmundig versprochen wird; der Begriff ‚Wellness‘ ist nämlich weder geschützt, noch mit einer medizinischen Behandlung gleichzusetzen“, geben die DKV Experten zu bedenken.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Wellness-Traum oder Mogelpackung?

Das Geschäft mit dem „Wohlfühl-Faktor“ brummt. Doch was, wenn der ersehnte Erholungstrip nicht das hält, was er verspricht? „Wirbt ein Hotel beispielsweise im Katalog mit ‚täglich buchbaren‘ Anwendungen, dann muss es diese auch bieten können“, bestätigen die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Mangelnde Wellness-Angebote in einem Beauty- oder Wellness-Hotel stellen einen erheblichen Reisemangel dar. Geht es um die Qualität der angebotenen Behandlungen, lohnt sich ebenfalls ein kritischer Blick. Denn im Grunde kann sich jeder Mitarbeiter, der ein entsprechendes Tagesseminar besucht hat, „Wellness-Masseur“ oder „Massagetherapeut“ nennen. Wer auf eine fachkundige Heil-Massage angewiesen ist, sollte sich deshalb vorab erkundigen, ob die Behandlung von einem „Masseur und medizinischen Bademeister“ oder einem ausgebildeten „Physiotherapeuten“ durchgeführt wird. Einen guten Hinweis auf die Qualität eines Wellness-Hotels und seiner Angebote bietet das Prüfsiegel des Deutschen Wellness Verbandes. „Doch auch eine spezielle Diät-Küche, eine große und täglich geöffnete Wellness-Landschaft, Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungs-Tipps für die Urlauber sowie eine angebrachte Preisstruktur von nicht mehr als einem Euro pro Behandlungsminute sind wichtige Merkmale für ein seriöses Angebot“, unterstreichen die Rechtsexperten.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Sorgenfrei entspannen

Eine Zeit lang dem Stress der Großstadt entfliehen, einfach mal abschalten, sich verwöhnen lassen und das Leben genießen: Wer über das nötige Kleingeld verfügt, erfüllt sich diesen Traum mit einem Wellness-Trip. Doch egal, ob es dafür zur zweiwöchigen Ayurveda-Kur ans andere Ende der Welt oder in ein Spa-Ressort in den Alpen geht: „Erholungswillige sollten sich im Vorfeld über mögliche Reiserisiken Gedanken machen und die notwendigen Vorkehrungen treffen“, raten die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. Liegt der geplante Erholungstrip zum Beispiel noch in weiter Ferne, bewahrt eine – gleich bei Buchung des Angebots – abgeschlossene Reiserücktrittversicherung vor dem ärgerlichen finanziellen Schaden, wenn doch noch etwas dazwischenkommt und die Reise erst gar nicht angetreten werden kann. Zwingen den Entspannung suchenden Urlauber während seines Aufenthalts unvorhergesehene Ereignisse in der Heimat oder gar ein Unfall dazu, den Wellness-Aufenthalt abzubrechen, machen sich dagegen eine Reiseabbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung bezahlt, so der Rat der erfahrenen Reise-Experten der ERV.

Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung

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