Holzwärme nachhaltig zukunftssicher und CO2-neutral

Neues Gebäudeenergiegesetz ab 1.1.2024 in Kraft

Ab 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es forciert die Umstellung von fossilen Heizträgern wie Erdgas und Öl auf erneuerbare Energien, um die CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Laut GEG ist eine neue Heizung im Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Funktionierende Öl- oder Gasthermen müssen jedoch nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden.

CO2-Steuer verteuert fossile Brennstoffe
Wie im „Klimapaket“ der Bundesregierung beschlossen, werden seit 2021 alle Brennstoffe, die Kohlendioxid ausstoßen – hauptsächlich Erdgas, Heizöl sowie Diesel und Benzin – mit einer CO2-Steuer belegt. Sie steigt von 25 Euro pro Tonne CO2 (2021) auf 50 Euro (2025) und bis Ende 2026 auf bis zu 65 Euro/Tonne CO2 plus Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom „In-Verkehr-Bringer“, dem Gasversorger, Heizöl-/Kraftstoffhändler ganz oder teilweise an die Verbraucher weitergegeben. Wie hoch die Mehrbelastung ist, machen Beispielrechnungen der Verbraucherzentrale NRW deutlich.
Demnach stößt eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid aus. Für ein älteres Einfamilienhaus mit einem typischen Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wären das rund 4 Tonnen (t) CO2 und würde für 2025 eine Mehrbelastung von voraussichtlich ca. 240 Euro bedeuten. Für eine Ölheizung, die rund 266 Gramm CO2 pro kWh ausstößt, lägen die voraussichtlichen Mehrkosten bei gleichem Verbrauch sogar bei ca. 317 Euro. Experten erwarten ab 2027 einen deutlichen Anstieg des CO2-Preises für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Denn der bisher feststehende nationale CO2-Preis wird dann durch einen europäischen Emissionshandel abgelöst – mit freier Preisbildung am Markt.

Alternative: Erneuerbare Energie und moderne Holzfeuerstätten
Holz ist laut EU-Beschluss als regenerative Energie anerkannt. Die klimaschonende Holzenergie ist CO2-neutral, regional verfügbar und unverzichtbar für die Energiewende.
Für Immobilienbesitzer und Bauherren bieten sich verschiedene Lösungen an. Wer seinen Wärmebedarf beispielsweise mit Solarthermie, einer Wärmepumpe und einer modernen Holzfeuerstätte deckt, ist von der CO2-Steuer gar nicht erst betroffen. Da klassische Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und Pelletöfen keine Heizungsanlagen sind, unterliegen sie auch nicht dem GEG. Sie lassen sich frei und sehr flexibel mit anderen regenerativen Energieträgern z. B. als Hybridheizsystem kombinieren. So kann eine Holzfeuerstätte mit Wasserwärmetauscher eine Wärmepumpe in der kalten Jahreszeit entlasten, deren Stromverbrauch senken und den Wirkungsgrad erhöhen. Zusätzlicher Pluspunkt: Die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung kann mit einem Anteil von 10 Prozent an den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Heizungsgesetz (GEG) bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.

Freie Wahl für nachhaltige Zukunftswärme: Beratung durch Ofen- und Luftheizungsbauer
Immer mehr Verbraucher wollen die Wahl- und Kombinationsfreiheit für das ökologisch und ökonomisch sinnvollste Heizsystem und für krisenfeste, zukunftssichere Wärmeversorgung. Moderne Holzfeuerstätten erfüllen die Wünsche nach individuellem Wohndesign, ursprünglichem Feuer-Erlebnis und gesundem Wärmekomfort, der ökologisch wie ökonomisch wegweisend ist. Für eine optimale Auslegung, Abstimmung und Integration der Holzfeuerstätte in das Wärmekonzept des Gebäudes ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Partner. Heizen mit Holz ermöglicht eine persönliche Energiewende – versorgungs- und zukunftssicher mit zeitgemäßem, modernem Image. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.de

GVOB
Als Dachverband repräsentiert der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) das Handwerk, die Industrie und den Großhandel bei übergreifenden Themen der Branche gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit.

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