Mit der Dachbox in den Urlaub – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Was ist zu beachten und wer haftet?

Fliegen ist teuer und nicht besonders nachhaltig. Immer mehr Deutsche möchten daher mit dem Auto in den Urlaub fahren. Vor allem für den Skiurlaub, ist es meist die erste Wahl. Vielen stellt sich dann jedoch die Frage: Wohin mit dem ganzen Gepäck? Eine Dachbox bietet viel Stauraum und kann damit eine gute Lösung sein. Allerdings ist die Fahrt mit der zusätzlichen Last nicht ungefährlich. Worauf Autofahrer beim Beladen, Sichern und unterwegs achten sollten, ob die Versicherung für gestohlenes Gepäck aufkommt und wer haftet, wenn die Dachbox abrutscht, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.

Worauf beim Beladen zu achten ist

Bei einem längeren Urlaub mit der ganzen Familie kommt schnell einiges an Gepäck zusammen. Ist der Kofferraum voll, bietet eine praktische Dachbox zusätzlichen Stauraum. Sie hat außerdem den Vorteil, dass die Sicht nach hinten frei bleibt. „Wer sich für eine Dachbox entscheidet, muss beim Beladen darauf achten, dass das Gewicht des Gepäcks die zulässige Gesamtlast des Pkw nicht überschreitet“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. „Diese finden Autofahrer meist in der Betriebsanleitung.“ Um das Fahrverhalten möglichst nicht zu verändern, sollten sie nur leichte Gepäckstücke in der Dachbox verstauen und diese gleichmäßig verteilen. Gepäckbänder oder Zuggurte sorgen zudem dafür, dass die Ladung während der Fahrt nicht verrutscht.

Dachbox richtig sichern

Bei der Montage ist es besonders wichtig, dass die Dachbox gut und sicher am Dachgepäckträger befestigt und der Deckel vor Beginn der Fahrt fest verschlossen ist. Schnitzler empfiehlt, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob noch alle Halterungen sitzen und alles richtig gesichert ist. „Laut § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer sicherstellen, dass bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nichts verrutschen, umfallen oder herumrollen kann“, so der Kfz-Experte.

Fahrstil anpassen

Wer mit einer Dachbox auf dem Auto verreisen möchte, sollte berücksichtigen, dass sich nicht nur der Luftwiderstand, sondern auch das Gewicht des Fahrzeugs durch die zusätzliche Last verändert. „Das hat Auswirkungen auf den Bremsweg und das Kurvenverhalten“, erklärt Schnitzler. Auch wenn kein Tempolimit für das Fahren mit einer Box existiert, schreibt die StVO vor, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass Fahrer das Auto noch sicher beherrschen können. Der Kfz-Experte von ERGO empfiehlt daher, mit einem Dachträger nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Übrigens: Beim Parken in einer Garage die zusätzliche Höhe nicht vergessen.

Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Der Schock ist groß, wenn nach der Pause an der Raststätte die Dachbox aufgebrochen und das Gepäck weg ist. Viele Urlauber stellen sich dann die Frage, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. „Die Dachbox selbst ist über die Teilkaskoversicherung zwar abgesichert, jedoch nicht der Inhalt“, so Schnitzler. Für gestohlene Gegenstände ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie leistet allerdings meist nur, wenn das Auto mit einer verschlossenen Dachbox in einer zugesperrten Garage steht. Der ERGO Experte rät daher, das Fahrzeug an der Raststätte am besten nicht zu lange aus den Augen zu lassen. Löst sich hingegen die Dachbox während der Fahrt und beschädigt ein anderes Fahrzeug, ist das durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. „Stellt sich heraus, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt und zum Beispiel die Ladung nicht richtig gesichert hat, kann sie allerdings unter Umständen die Leistungen kürzen“, so Schnitzler. „Auch eine Mitschuld des Geschädigten ist beispielsweise aufgrund erhöhter Geschwindigkeit oder zu wenig Abstand möglich.“ Wichtig: Autofahrer sollten bei einer verlorenen Ladung die Gefahrenstelle absichern und auf keinen Fall versuchen, diese selbst von der Straße zu bergen.
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