Wohnbaugipfel: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Befristung konterkariert den Effekt der geplanten Anhebung der Fördermaßnahmen

Osnabrück – So wie der Wohnbaugipfel im Kanzleramt in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu unbemerkt über die Bühne gegangen ist, droht auch eine wichtige Information im Nirwana des Kleingedruckten öffentlich unterzugehen: Die Anhebung der Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle von 15 Prozent und die Anhebung der steuerlichen Abschreibung von 20 Prozent auf jeweils 30 Prozent. Doch schon 2026 soll die Förderung wieder auf 15 Prozent und die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent sinken. Birgit Blumberg-Bohn, zertifizierte Energieberaterin und Architektin bei 3B Architecture in Osnabrück, begrüßt zwar die Anhebung, um der dringend notwendigen energetischen Gebäudesanierung die gewünschte Dynamik zu verleihen, kritisiert aber die zeitliche Befristung auf zwei Jahre.

„Die Erfahrung aus den unzähligen Gesprächen mit Hauseigentümern und Bauherren zeigt, dass derartige Vorhaben nicht so einfach übers Knie gebrochen werden, sondern wohl überlegt und abgewogen werden. Wir reden hier nicht von Monaten, sondern mitunter von Jahren, bis eine Entscheidung gefallen ist. Die geplante Anhebung in Verbindung mit der Befristung auf zwei Jahre macht das Angebot zu einem Speed-Dating, zu dem sich nur die wenigsten durchringen werden. Durch die Befristung wird der mit der Anhebung der Förder- und Abschreibungssätze gewünschte Effekt größtenteils ungenutzt verpuffen, wie so oft in letzter Zeit. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht“, ärgert sich Birgit Blumberg-Bohn darüber, dass hier wieder einmal eine einmalige Chance von der Politik kläglich vertan wird.

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