Özdemirs Werbeverbote

Keine Werbung für sachgerechte und verfassungskonforme Politik

sup.- Mit erheblichen Freiheitsbeschränkungen will Landwirtschaftsminister Özdemir sowohl in das Leben der Bürger als auch in die Medienwirtschaft eingreifen. Er plant umfassende Marketing- und Werbeverbote für unliebsame Lebensmittel. Obwohl er bereits 2013 als Vorsitzender der Grünen mit dem Veggie-Day ein Fiasko bei der Durchsetzung staatlich vorgeschriebener Ernährung erlebt hat, bleibt er seiner Linie als Volkserzieher treu. Namhafte Rechts-Professoren signalisieren jetzt, dass sein Vorhaben auch in diesem Fall scheitern wird.

Prof. Martin Burgi, Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität München, bezeichnet den Referentenentwurf des Ministeriums (BMEL) als Dammbruch. Ein Werbeverbot für Produkte, deren Herstellung und Vertrieb in keiner Weise verboten ist und die auch weder gesundheits- noch lebensgefährdend seien, ist aus seiner Sicht nicht umsetzbar. Dann könnte, so der Jurist, künftig auch Werbung für Flugreisen, für bestimmte Sportarten oder Autos mit Verbrennungsmotoren verboten werden.

Massive Eingriffe in die geschützten Kommunikationsfreiheiten und die Wirtschaftsfreiheiten ohne belastbare und evidenzbasierte Gefahrenprognosen sind nach Prof. Burgis Einschätzung weder auf dem Boden der deutschen Verfassung noch nach Europarecht möglich.

Nach dem Entwurf soll für rund 70 Prozent der Lebensmittel zwischen sechs und 23 Uhr Rundfunkwerbung verboten sein. Eine Studie hat gezeigt, dass im Bereich Frühstückscerealien beispielsweise 574 von untersuchten 721 Produkten nicht mehr beworben werden dürften. Von insgesamt 674 auf dem Markt erhältlichen Joghurts dürfte das Verbot 513 Produkte betreffen. Es würde sehr still werden bei der Information über unser reichhaltiges und ausgewogenes Nahrungsmittel-Angebot. Und auch das Angebot dürfte schlanker werden. Viele Produkte würden vom Markt verschwinden, weil ihre Produktion wenig Sinn macht, wenn sie nicht beworben werden dürfen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen einer solchen Regulation dürften von den Lebensmittelherstellern über die Werbung und die Medien bis hin zur Gilde der Food-Journalisten erheblich sein.

Prof. Dr. Mark Liesching, Medienrechtler an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig weist in seiner Studie ebenfalls detailliert nach, dass die Vorstellungen des Ministeriums vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben werden. Er kritisiert ebenso wie Prof. Burgi, dass die Funktion der Eltern komplett ausgeblendet wird, um eine Rechtfertigung für den staatlichen Eingriff zu haben. Beide Gutachter sehen ebenso das Fehlen wissenschaftlich begründeter Fakten und Erkenntnisse für den massiven Eingriff in die Kommunikationsfreiheit. Die Behauptung, dass Werbung dick macht, wird wohl kaum einer Plausibilitätskontrolle standhalten.

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Redaktion Detlef Brendel

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